Gesetzesnovelle

Tierschutzvereine dürfen nicht mehr vermitteln

Kärnten
30.06.2017 16:39

Kärntens private Tierschutzvereine und Pflegestellen sind fassungslos: Die Novelle zum Bundestierschutzgesetz verbietet ihnen nun das Vermitteln von geretteten und herrenlosen Tieren. Die Heime sind voll, ohne diese unermüdlichen Tierschützer geht es nicht. Was soll mit ihren zahlreichen Schützlingen nun geschehen?

Mit der Novelle des Bundstierschutzgesetzes ist das öffentliche Feilbieten von Tieren nur noch mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Man will damit zwar den illegalen Tierhandel bekämpfen, hat aber den unermüdlichen und ehrlichen Einsatz von privaten Tierschützern völlig außer Acht gelassen.

Denn die neuen Auflagen für diese Vereine sind nicht umsetzbar. So hängen nun der Tierschutz Aktiv Kärnten, die Lavanttaler Tierhilfe, die Samtpfotenhilfe, der Tierschutz Sonne und noch unzählige private Tierschützer, die sich seit Jahrzehnten um Streunerkatzen und andere ausgesetzte und misshandelte Tiere kümmern, nun in der Luft und wissen nicht, wie sie ihre Schützlinge in Zukunft vermitteln sollen.

"Wir wollen auch alle den illegalen Tierhandel verhindern. Aber für die privaten Vereine, die unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz leisten, muss es eine Ausnahme geben. Wir können die zahlreichen Tiere im Tierschutzkompetenzzentrum niemals unterbringen", betont TiKo-Präsidentin Evelin Pekarek.

Der "Krone"-Tierecke wurde vom Gesundheitsministerium bis Ende Mai ein genauer Leitfaden, der auch für Laien gut verständlich sei, zugesagt, was aber bis jetzt noch nicht geschehen ist (siehe auch Tierecke Seite 51 und www.krone.at/tierecke).

Claudia Fischer, Kärntner Krone

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