Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste am Flughafen Wien aufgehoben. Er gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen die abschlägige Erkenntnis des BVwG im Februar gerichtet hatte.
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