FPÖ jubelt

Höchstrichter kippen Parteienförderungsgesetz Neu

Österreich
23.06.2017 13:11

Es ist schneller eingetreten als erwartet: Der Verfassungsgerichtshof hat das neue Salzburger Parteienförderungsgesetz aufgehoben und damit rückwirkend den Freiheitlichen und dem Team Stronach entgangene Förderungen im hohen sechsstelligen Bereich zugesprochen.

Für Experten kommt die Entscheidung wenig überraschend: Zuvor hatte, wie berichtet, bereits das Landesverwaltungsgericht die Novelle bereits als verfassungswidrig eingestuft. Der Grund: Es sei unzulässig die "Spielregeln" während der laufenden Legislaturperiode zu ändern.

In der Begründung hieß es unter anderem: "Die mit der Gesetzesnovelle offensichtlich bezweckte Einsparung im Bereich der Parteienförderung stellt zwar ein legitimes Ziel der Gesetzgebung dar, müsste aber alle am politischen Wettbewerb teilnehmenden Landtagsparteien nach dem Gebot der Gleichbehandlung etwa gleich treffen, was vorliegend nicht der Fall ist."

Insgesamt 900.000 Euro Förderung
Dieser Rechtsauffassung folgten jetzt auch die Höchstrichter - sehr zur Freude von FPÖ und Team Stronach, denn sie erhalten jetzt rückwirkend die entgangenen Förderungen für 2017: In der Summe rund 900.000 Euro. "Dass diese Gesetzesänderung ohne jeden Zweifel als verfassungswidrig aufgehoben werden wird, wusste nicht nur ich, sondern war auch all jenen klar, die am Gesetzesentwurf mitgewirkt und ihm letztlich im Ausschuss und im Plenum die Zustimmung erteilt haben", erklärt FPÖ Landesparteisekretär und Rechtsanwalt Andreas Hochwimmer, dessen Kanzlei die FPÖ im anhängigen Verfahren rechtlich. Er behält sich in dieser Angelegenheit weitere rechtliche Schritte vor.

Zeitpunkt der Änderung beanstandet
Von Seiten der schwarz-grünen Landesregierung heißt es dazu, man müsse die Entscheidung zur Kenntnis nehmen: "Unser Ansinnen bei der zu Jahreswechsel vorgenommenen Neureglung des Gesetzes war, ein transparentes, faires, nachvollziehbares System zu schaffen, dass zudem dem Steuerzahler im Fall von internen Parteistreitigkeiten und Abspaltungen nicht teuer zu stehen kommt. Die Höchstrichter folgten diesen Argumenten zwar inhaltlich, beanstandeten letztlich aber den Zeitpunkt der Änderung, die während der Legislaturperiode erfolgte", erklärte ÖVP-Landtagsabgeordneter Wolfgang Mayer per Aussendung.

Spannend ist in diesem Kontext besonders die Vorgeschichte: Auslöser für die erst seit Jahresbeginn gültige Neuerung im Gesetz war ein Streit zwischen FPÖ und deren Abspaltung FPS um die Förder-Millionen vorausgegangen. Die Landesregierung hatte damals den vollen Betrag für sechs Abgeordnete der FPS zugesprochen, die Freiheitlichen erhielt fortan nur noch die Förderung für eine verbliebene Mandatarin. Schon damals waren sie gegen diese Entscheidung juristisch vorgegangen - und bekamen vor Gericht auch Recht! Doch die Freude währte nicht lange.

Sitzungstermin plötzlich vorverlegt
Die Landesregierung beschloss kurz darauf eine Novelle des Gesetzes, wonach sich die Förderung künftig stärker an der Zahl der im Landtag verbliebenen Mandatare bemisst und nicht mehr am tatsächlichen Wahlerfolg orientiert (Steigerungsbetrag). Negativ betroffen waren davon erneut FPÖ und Team Stronach, die Kürzungen im hohen sechsstelligen Bereich verkraften mussten. Statt 890.000 Euro (FPÖ) und 500.000 Euro (TS) erhielten beide Parteien nur mehr jeweils 250.000 Euro. Zum Vergleich: Die ÖVP als stimmenstärkste Fraktion erhält für elf Mandatare derzeit 1.542.540 Millionen Euro. Für einigen Wirbel hatte es außerdem gesorgt, dass die Regierung den Sitzungstermin für die Abstimmung mit unterschiedlichen Begründungen plötzlich vorverlegt hatte - ausgerechnet vor den Stichtag der ersten Auszahlung.

Ein erneutes Rechtsmittel steht dem Land jetzt nicht mehr zur Verfügung. Die Entscheidung ist demnach endgültig und der Zeitpunkt für die FPÖ optimal: Denn die Wahlkampf-Kassen für die vorgezogene Nationalratswahl im Herbst und die kommenden Landtagswahlen im Frühjahr dürften jetzt wieder üppig gefüllt sein.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

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