Zu Haft verurteilt

Vermummter stand im Zimmer einer 76-Jährigen

Tirol
20.06.2017 15:34

"Eine unglaublich grausige Situation", brachte es die Staatsanwältin auf den Punkt, was in der Nacht auf 3. Mai im Schlafzimmer eines Hauses in Fritzens geschah. Ein Vermummter stand plötzlich vor einer 76-Jährigen und forderte Geld. Der Mann wurde erwischt, nun wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Halbglatze, bedächtige Stimme, unscheinbare Statur - bedrohlich wirkte der Angeklagte (53) nicht. Er wisse auch nicht, was ihn da geritten habe, antwortete er auf die Fragen der Richterin.

Als Gelegenheitsarbeiter bei Familie

Der Unterländer schlug sich als Gelegenheitsarbeiter durch - auch auf der Baustelle jener Familie, zu der sein Opfer gehört. Weil er von der stets offenen Terrassentür wusste, schlich er sich nachts ins Haus und verspeiste zunächst in der Küche ein Brot. Die Geldbörse der 76-Jährigen fand er leer vor, da kam er wohl auf die fatale Idee, sie im Schlafzimmer aufzusuchen. Vorher schnitt er noch Geschirrtücher in Streifen, um damit sein Gesicht zu vermummen und um die gebrechliche alte Dame im Bett zu fesseln.

Pensionistin verschwieg Geld

"Natürlich bin ich da erschrocken, aber wirklich gefürchtet habe ich mich gar nicht", gab die wackere Pensionistin gestern an. Während des Raubes hatte sie eisern verschwiegen, dass sich in einer Schachtel unter ihrem Bett der Großteil (1800 Euro) der zwei Tage vorher ausbezahlten Rente befand.

Opfer erst vier Stunden später gefunden

Der Angeklagte zog daher ohne Beute ab, nahm aber das Handy der Frau mit und versenkte es im Inn. "Damit ich mich in Ruhe aus dem Staub machen kann", gab er an. Die 76-Jährige konnte sich von der eher leichten Fesselung befreien. Aber erst vier Stunden später wurde sie von einer ihrer beiden Töchter entdeckt. Diese ließen am Gericht aufhorchen, als sie um Milde für den 53-Jährigen baten: "Er ist ein guter Mensch."

Drei Jahre Haft

Wegen des Geständnisses und weil keine rohe Gewalt im Spiel war, blieb der Schöffensenat mit drei Jahren Haft weit unter der Maximalstrafe (zehn Jahre). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Andreas Moser, Kronen Zeitung

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