"Nicht aus Eutern"

EU-Richter: Sojamilch darf nicht Sojamilch heißen

Ausland
15.06.2017 13:07

Vegane Produkte dürfen - laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes - nicht mehr unter Namen wie "Pflanzenkäse", "Tofubutter" oder auch "Sojamilch" verkauft werden. Es würde Verbraucher in die Irre führen, sagen die Höchstrichter.

Die höchsten Richter der EU verweisen in ihrem jüngsten Urteil auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung echten "Milch"-Produkten vorbehalten sei, die aus einer "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen würden. Dasselbe gelte laut EuGH für Begriffe wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt".

Klage gegen deutsches Unternehmen
Hintergrund ist eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Mitwettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Cream", weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin.

Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentieren die Richter.

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