Darf man das?

Krankgeschrieben – aber Lehrer gewinnt Duathlon

Österreich
12.06.2017 14:54

Bloß schiefe Optik oder doch ein Fall für die Justiz? Es geht um die Frage, ob man im Krankenstand an einem Sportwettbewerb teilnehmen darf. So geschehen im Burgenland, wo ein Sonderschullehrer, der wegen rascher Erschöpfbarkeit im physischen und psychischen Bereich krankgeschrieben war, einen Duathlon gewonnen hat. Gegen den Mann wurde ein Verfahren eingeleitet, die heimischen Gerichte sind in der Sache aber uneins.

"Krankgeschrieben: Was darf man und was sollte man lassen?", "Krankgeschrieben aber Marathon laufen, darf man das?" oder "Krankgeschrieben - was darf ich": So oder ähnlich lauten die Überschriften zahlreicher Suchergebnisse bei Google in Sachen Krankenstand. Was Arbeitnehmer im Krankenstand tun dürfen und was sie besser lassen sollten, ist jedenfalls ein Thema, mit dem sich die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung schon einmal auseinandergesetzt haben dürfte.

Auch die heimische Justiz darf sich immer wieder mit Fragen im Zusammenhang mit dem Krankenstand beschäftigen - derzeit mit einem ganz besonderen Fall. Denn nachdem ein krankgeschriebener Sonderschullehrer im Burgenland nicht nur an einem Duathlon teilgenommen, sondern diesen auch noch gewonnen hat, leitete der zuständige Landesschulrat ein Disziplinarverfahren gegen den Mann ein, wie die Tageszeitung "Die Presse" am Montag berichtete.

Gerichte unterschiedlicher Meinung
Im konkreten Fall wurden das Landesverwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof eingeschaltet. Beide seien allerdings unterschiedlicher Meinung, heißt es in dem Bericht. So habe das Landesverwaltungsgericht kein Verschulden des Lehrers durch seine Teilnahme gesehen und das Disziplinarverfahren gestoppt.

Der Verwaltungsgerichtshof habe hingegen einen Widerspruch zwischen der raschen Erschöpfbarkeit im physischen Bereich und der sportlichen Höchstleistung erkannt - also im vorliegenden Fall der Teilnahme des krankgeschriebenen Lehrers an dem Sportwettbewerb.

Letztes Wort noch nicht gesprochen
Das letzte Kapitel in dieser Geschichte ist allerdings noch nicht geschrieben, wie am Montag auch der Landesschulrat für das Burgenland dem Zeitungsbericht zufolge bestätigt habe. Nähere Details wolle man dazu derzeit nicht geben, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, hieß es.

In der Frage, ob man im Krankenstand grundsätzlich auch Sport betreiben dürfe, erklärte die für Lehrer zuständige Gewerkschaft öffentlicher Dienst, es komme stets auf den individuellen Befund des Arztes an. Wenn der behandelnde Mediziner der Ansicht sei, Sport sei gut für die Genesung, dann sei das laut Gewerkschaft in Ordnung. Ob das allerdings auch die Teilnahme an Sportbewerben rechtfertige, erscheine wiederum fragwürdig.

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