Gericht entschied

Babys in Graz vertauscht: Jetzt muss Spital zahlen

Österreich
12.06.2017 10:13

Im Prozess um eine mögliche Babyvertauschung im Grazer LKH hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen nun zugunsten der klagenden Familie entschieden. Den betroffenen Personen wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, außerdem die Kosten für die Adoption, erklärte Gerichtssprecher Friedrich Moshammer am Montag.

Vor 26 Jahren soll es im LKH Graz zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen sein. Die betroffene Familie Grünwald erfuhr erst vor einigen Jahren davon, als sich bei einer Blutuntersuchung der Tochter herausstellte, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann.

"Vertauschung nach erstmaligen Kontakt auszuschließen"
Trotz zahlreicher DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Evelin Grünwald ist überzeugt, dass ihre Tochter Doris nur im Krankenhaus vertauscht worden sein kann. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an: "Das Erstgericht führt aus, dass eine Vertauschung des Kindes nach erstmaligem Kontakt auszuschließen ist", so Anwalt Gunther Ledolter.

Die Familie hatte immer wieder betont, dass die Verwechslung nur in den ersten Stunden nach der Geburt passiert sein könne. Seitens des Krankenhauses hieß es dazu, dass in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht - das Mädchen wog keine zwei Kilogramm - auf die Welt gekommen sei.

Spital muss Kosten für Adoption übernehmen
Den drei Familienmitgliedern wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption von Doris Grünwald zahlen. Die KAGes hat nun vier Wochen Zeit, einen Einspruch gegen das Urteil vorzubringen.

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