Neue Verbesserungen

Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung finalisiert

Tierecke
07.06.2017 15:21

Nach der am 25. April in Kraft getretenen - und nach wie vor für Gesprächsstoff sorgenden - Novelle des Tierschutzgesetzes wurde nun auch die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung finalisiert. Vor allem in Bezug auf schmerzhafte Eingriffe bei sogenannten Nutztieren wurden Verbesserungen erzielt.

Hintergrund der Novelle war vorrangig das Ziel, Eingriffe wie Rinder- und Ziegenenthornung sowie Ferkelkastration und das Kupieren deren Schwänze zum Vorteil der Tiere zu verändern. Dazu waren Änderungen der 1. Tierhaltungsverordnung notwendig, und tatsächlich enthält das Ergebnis einige Verbesserungen.

  • Rinder dürfen nur noch mit Sedierung enthornt werden, also mit lokaler Betäubung und Schmerzausschaltung nach dem Eingriff. Bisher war dies mit einem Brennstab ohne jegliche Medikation möglich, sofern die Tiere maximal zwei Wochen alt waren.
  • Schweine durften bisher bis zum Alter von sieben Tagen ohne Schmerzmittel kastriert werden, das geht ab sofort nicht mehr. Ebenso wie das Kupieren der Schwänze ist der Eingriff ab sofort nur noch mit wirksamer Schmerzbehandlung erlaubt - die auch postoperativ wirken muss. Alternativ muss der Eingriff von einem Tierarzt und nach wirksamer Betäbung durchgeführt werden.
  • Weiters neu: Schweine müssen ständigen Zugang zu ausreichenden Mengen an Materialien haben, die sie bekauen, untersuchen und bewegen können, wie zum Beispiel Raufutter, Hanfseilen, Holz, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder einer Mischung dieser Materialien.
  • Für Ziegen wurde die teilweise Verdoppelung des Platzangebotes festgelegt. Ihre Enthornung darf wieder durchgeführt werden, allerdings alleinig durch einen Tierarzt unter wirksamer Betäubung und mit postoperativer Schmerzausschaltung. Diese Möglichkeit ist laut Ministerium ausschließlich auf die Milchziegenhaltung eingeschränkt und dient dem Schutz der Tiere vor Verletzungen innerhalb der Herde.

Die meisten Änderungen treten mit Oktober in Kraft
Laut Auskunft des Ministeriums treten die meisten Änderungen der 1. Tierhaltungsverordnung mit dem 1. Oktober diesen Jahres in Kraft. Einen Aufschub bis zum 1. Jänner 2018 gibt es für die Regelungen zur Ziegenhaltung (teilweise doppelter Platzbedarf, mehr Fressplätze) und zum Beschäftigungsmaterial für Schweine, um den Betrieben Zeit zu geben, sich umzustellen.

Weiter Verwirrung um Tierschutzgesetz-Novelle
Davon getrennt ist das Bundestierschutzgesetz, dessen Novelle nach Inkrafttreten Ende April immer noch für Verwirrung, stellenweise auch für Ärger sorgt. Tierschützer stören sich daran, dass Zuchtkatzen im Freigang gehalten werden dürfen (und damit nicht kastriert werden müssen), vor allem aber herrscht große Unklarheit über die neuen Bestimmungen zur Vermittlung von Vierbeinern im Internet ("öffentliches Feilbieten"). Wer wo befugt ist, online welches Tier zu vermitteln und wer welche Genehmigungen mit welchen Voraussetzungen benötigt, dafür existieren immer noch keine klar formulierten Leitfäden für Laien. Betroffene berichten sogar von widersprüchlichen Aussagen der Gemeinden.

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