Eine Reisestorno-Versicherung abgeschlossen und trotzdem will die Versicherung nicht zahlen, wenn sich etwa ein geplanter Operationstermin verschiebt, sodass man die Reise nicht antreten kann. Mit diesem oder ähnlichen Problemen schlagen sich Konsumenten leider oft herum. "Aufreger Nummer eins in der Beratung sind Unstimmigkeiten über Stornogründe", so AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
"Der Abschluss einer Reise-Stornoversicherung macht vor allem bei lang im Voraus gebuchten und teureren Reisen Sinn", so Zgubic. Doch im Kleingedruckten von Reiseversicherungen lauern oft Fallen. So seien oft Zusatzpakete notwenig, um vollen Schutz zu haben.
Vor Vertragsabschluss Stornogründe genau durchgehen
Es gibt übliche Stornogründe (etwa Erkrankung, unfallbedinge Verletzung oder Verlust des Arbeitsplatzes( und erweiterte Stornogründe, zum Beispiel das Akutwerden chronischer Erkrankungen. Diese sind meist in Zusatzpaketen (etwa als "Premium-Schutz") enthalten. Prüfen Sie daher, ob es Ausschlüsse oder Selbstbehalte gibt. Tipp: Prüfen Sie Kreditkartenverträge oder Vereinsmitgliedschaften auf eventuelle Versicherungen.
Stornokosten sind meist zeitlich gestaffelt - je näher der Abreisezeitpunkt rückt, desto höher werden sie. Man sollte auch darauf achten, ob der Storno-Tarif eine Karenz-oder Wartefrist beinhaltet, so die Arbeiterkammer. Es sei möglich, dass die Frist verstreichen muss, ehe der Vertrag seine vollständige Gültigkeit erlangt.
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