Rechtsanwalt sagt:

Rösslers Klagen sind “unzulässig”

Salzburg
06.06.2017 06:47

Mit schweren juristischen Geschützen fährt nun Bernhard Auinger, Klubobmann, Bürgermeister-Kandidat und oberster Chef der Garagengesellschaft gegen Landes-Vize Dr. Astrid Rössler auf. Wenn es nach renommierten Rechtsanwälten geht, dann hat die grüne Spitzenpolitikerin mit ihrer Klage kaum eine Chance.

"Krone"-Leser kennen den mühseligen Weg zur Erweiterung der Mönchsberggarage. Und sie wissen: Unmittelbar nach der Fertigstellung unter Landeshauptmann Hans Lechner waren mehr Parkplätze als jetzt verfügbar. Im Lauf der Zeit wurden die Autos breiter und die Stellflächen mussten anders markiert werden. Die Erzabtei St. Peter möchte die in den historischen Höfen parkenden Autos in den Mönchsberg verbannen und plant etliche Stellplätze anzumieten. Überdies existieren zahlreiche Anfragen von Geschäftsleuten, die ihre derzeit im Freien befindlichen Wagen garagieren möchten.

Überlegungen gehen auch dahin, den umweltzerstörenden Rot-Kreuz-Parkplatz aufzulassen. Er befindet sich unmittelbar neben einem Kinderspielplatz am Ufer der Salzach, wartende Urlauber blockieren mit ihren Autos immer wieder den Bus-Verkehr. Das Rote Kreuz soll anders, nämlich auf jeden Fall umweltfreundlich, subventioniert werden. Immer mehr Politiker sagen: "Dieser Parkplatz gehört auf jeden Fall weg!" Die Anfang Juni getroffene Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist ein klarer Sieg für die Befürworter, welche die Erweiterung von 1.300 Stellplätzen um 650 Parkflächen wollen. Die Klage von Astrid Rössler zielte dahin, dass an der Oberfläche zuwenig Parkplätze reduziert würden. Sie könne das Urteil nicht verstehen und werde auf jeden Fall in die Revision gehen, kündigte die Juristin Rössler an. Hat sie aber überhaupt Chancen, beim Verwaltungsgerichtshof ihre Klage einzubringen? Dem widerspricht die Anwaltskanzlei Ferner, Hornung und Partner in einem Schreiben an die Baubehörde und die Stadtplanung. Sollte Rössler tatsächlich eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht einbringen, so werde Dr. Konrad Ferner die Zurückweisung gemäß Paragraph 34 beantragen.

Alles sei ausreichend aufgeklärt und begründet
Denn (vereinfacht ausgedrückt): Das Bundesverwaltungsgericht sei nur zuständig, wenn das Landesverwaltungsgericht die Fragen nicht ausreichend geklärt hat. Dies ist - so Klubobmann und Bernhard Auinger in seiner Funktion als Aufsichtsratschef der Parkgaragen - "dezidiert nicht der Fall", alles sei ausreichend aufgeklärt und begründet. Auch die Änderung des Flächenwidmungsplanes entsprach dem räumlichen Entwicklungskonzept. Politisch geklärt werden sollen zwei Fragen: Warum erteilt Landeshauptmann Haslauer keine Weisung? Wie viel kosten die Prozesse von Astrid Rössler?

Hans Peter Hasenöhrl, Kronen Zeitung

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