Gürtel-Attacke

Mordversuch an Gattin: 20 Jahre Haft und Anstalt

Tirol
02.06.2017 09:18

Ein wahres Beziehungsdrama spielte sich in einer schwülen Sommernacht im August des Vorjahres in Jenbach ab: Mit einem Gürtel drosselte der damals 25-Jährige seine schlafende Frau (23) so lange, bis sie das Bewusstsein verlor. Anschließend soll er seine Gattin auch noch sexuell missbraucht haben. Das Motiv: Der Unterländer fühlte sich "unter Druck gesetzt" - und war betrunken.

Kennengelernt hatten sich Johannes W. und die aus der Ukraine stammende zierliche Frau über eine christliche Partnerbörse im Internet. Das junge Paar verliebte sich, heiratete und wurde Eltern einer kleinen Tochter. Doch schon bald war die Ehe zerrüttet und von ständigen Streitereien geplagt.

"Ich zog zu, damit sie Ruhe gibt"

Als der heute 26-Jährige am 16. August spätabends wieder einmal betrunken nach Hause kam und seine damals zehn Monate alte Tochter mit lauter Musik aus dem Schlaf riss, eskalierte der Streit endgültig. "Ich wollte, dass Ruhe ist und meine Frau endlich aufhört, mich als Versager zu verspotten. Da habe ich meinen Gürtel genommen, ihn ihr um den Hals gelegt und zugezogen. Aber ich wollte sie nicht töten", erklärte der ehemalige Mitarbeiter einer Fastfood-Kette, der vor einigen Jahren schon einmal einen Rentner würgte und zu einem Pflegefall machte. Die gerade einmal 45 Kilo schwere Frau schilderte ihren Todeskampf anders: "Ich habe im Bett geschlafen und gar nicht bemerkt, dass mein Mann ins Zimmer kam. Plötzlich bekam ich keine Luft mehr. ,Stirb, stirb endlich!’ schrie er dabei."

"Die Strangulation dauerte mindestens eine Minute"

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl drosselte Johannes W. seine Frau auch noch, als sie bewusstlos war. "Die Strangulation dauerte mindestens eine Minute", so seine Erkenntnis. Als die junge Mutter zu sich kam, wurde sie von ihrem Gatten auch noch vergewaltigt.

"Es tut mir leid, was passiert ist", zeigte der 26-Jährige, der für Gerichtspsychologin Adelheid Kastner auch in Zukunft gefährlich sein kann, späte Reue. Nicht rechtskräftiges Urteil: 20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Samuel Thurner, Kronen Zeitung

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