Fall Jennifer

Auch zweite Obduktion brachte keine Todesursache!

Tirol
31.05.2017 09:26

Nächster Rückschlag für die Innsbrucker Staatsanwaltschaft im Fall um die Anfang April im Inn bei Kirchbichl tot aufgefundene Jennifer V. (26)! Auch die zweite Obduktion in Graz konnte keine Hinweise zur genauen Todesursache liefern. Nun setzt die Justiz ihre letzte Hoffnung in die Untersuchung mit Kieselalgen.

War es etwa ein perfekter Mord? Oder vielleicht doch nur ein tragischer Unfall? Das Rätselraten im mysteriösen Fall Jennifer V. geht in die nächste Runde. Nachdem bereits die Obduktion an der Innsbrucker Gerichtsmedizin Anfang April keine Aufschlüsse zur Todesursache der zweifachen Mutter gebracht hatte, folgte Dienstag Vormittag die nächste Hiobsbotschaft. "Es liegt ein erstes Teilgutachten von den Untersuchungen am Grazer Boltzmann-Institut vor", erklärt Hansjörg Mayr von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft auf "Krone"-Anfrage. "Das Ergebnis ist dasselbe wie in Innsbruck. Die Todesursache hat sich nicht mehr genau feststellen lassen."

Heißt also wohl: Zurück zum Anfang. Es gebe zwar keine konkreten Hinweise auf Fremdverschulden, allerdings könne ein solches auch nicht ausgeschlossen werden. Weil mögliche Verletzungen durch Fäulnis verschwunden sein könnten. Immerhin hat Jenny fast 60 Tage im Wasser gelegen.

Kieselalgen als letzter Hoffnungsschimmer

Bleibt das Schicksal der jungen Wörglerin somit für immer im Verborgenen? Eine wohl allerletzte Hoffnung gibt es noch. Stichwort: Kieselalgen. Ihr Nachweis auf der Leiche wäre der Beweis dafür, dass Jenny noch lebte, als sie in den Inn fiel. "Wir hoffen nun, dass diese Untersuchungen Aufschluss bringen", ergänzt Mayr. Die Ergebnisse zu diesen Tests sollen dann in der zweiten Juni-Woche vorliegen.

Anwalt: Kieselalgen kein brauchbarer Beweis

Nichtsdestotrotz gilt Jennifers Schwiegervater (42) nach wie vor als dringend Tatverdächtiger. Erst am Montag wurde - wie berichtet - die Untersuchungshaft bis Ende Juni verlängert. Sein Anwalt Mustafa Tuncer zu den Ergebnissen aus Graz: "Damit ist nun genau das nachgewiesen, was wir immer verlauten ließen. Aus unserer Sicht ist der Beweis erbracht, dass ein Fremdverschulden auszuschließen ist." Hinsichtlich Kieselalgen spricht der Verteidiger von "keinem brauchbaren Sachverständigen-Beweis".

Man werde die Ergebnisse abwarten und dann weitere Schritte in die Wege leiten.

Hubert Rauth und Hubert Berger, Kronen Zeitung

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