ROG-Abstimmung:

Ortschefs geben der Novelle ihren Segen

Salzburg
30.05.2017 21:33

Aufatmen bei den Bürgermeistern: Im Streit um die neue Raumordnungsnovelle hat sich der Gemeindeverband mit seiner Kritik größtenteils in der Landesregierung durchsetzen können. Ende Juni soll der finale Gesetzesentwurf jetzt im Landtag verabschiedet werden - allerdings wohl ohne die Stimmen der Opposition.

Wie aus dem überarbeiteten Gesetzestext hervorgeht sind zahlreiche, aus Sicht der Gemeinden strittige Punkte, wie etwa die Fristen für die Evaluierung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes, nachträglich entschärft worden. Das hat zur Folge, dass der Konsultationsmechanismus nicht erneut ausgelöst wird und das Gesetz bei der nächsten Sitzung des Landtages am 28. Juni beschlossen werden kann. Das bestätigte Obmann Bürgermeister Günther Mitterer der "Krone", wonach er die Zustimmung aller Regionalverbandsvorsitzenden eingeholt hat. Damit liegt die Landesregierung voll in ihrem Zeitplan. Widerstand gibt es allerdings von Seiten der Oppositionsparteien. Dort liegt der geänderte Gesetzestext seit Montag auf - SPÖ, FPÖ und FPS haben am Dienstag bereits durchscheinen lassen, dass die Novelle wohl ohne ihre Zustimmung verabschiedet werden muss.

"Zwar ist in Teilen nachgebessert worden, insbesondere was ungenaue Definitionen und Bestimmungen im ersten Entwurf angeht, allerdings sind die wichtigen Einwände zu den geplanten Einschränkungen der Erweiterungsmöglicheiten von Einkaufszentren und die Errichtung neuer Verkaufsflächen ungehört verhallt", kritisiert SPÖ-Raumordnungssprecher Roland Meisl gegenüber der "Krone". Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Landesregierung Ortskerne stärken wolle, in der Realität werde es aber so nicht funktionieren, ist sich Meisl sicher und führt als Beleg die drei Mustergemeinden Neumarkt, Radstadt und Köstendorf an. "Wir sind bei der letzten Sitzung des Instituts für Raumordnung informiert worden, dass das Ortskernbelebungsprojekt in Köstendorf praktisch zum Erliegen gekommen ist, weil die Gemeinde ein Grundstück etwas abseits des Ortskernes gekauft hat und jetzt dort die künftige Ortsentwicklung stattfinden soll."

"Gesetz hält verfassungsrechtlich nicht"
FPÖ-Raumordnungssprecher Volker Reifenberger ist ebenfalls skeptisch: "Wir gehen davon aus, dass das neue Gesetz verfassungsrechtlich nicht halten wird." Auch FPS-Chef Karl Schnell wird nicht mitstimmen: "Unsere Kritik mit den Appartement-Häusern wurde nicht berücksichtigt", und verweist auf das umstrittene Chaletdorf in Neukirchen: "Alles Zweitwohnsitze!" Experten gehen davon aus, dass die Änderungen in den Fristen bei den Rückwidmungen den gewünschten Mobilisierungseffekt verzögern könnten - von sieben Jahren ist hier die Rede. "Manche Effekte treten sofort ein, andere eben erst später", meint dazu Raumordnungsreferentin Astrid Rössler (Grüne), dass das Gesetz seine volle Wirkung sowieso erst im Laufe der Jahre entfalten wird.

Anna Dobler, Kronen Zeitung

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