Bizarrer Auftritt

Staatsverweigerin zu einem Jahr Haft verurteilt

Österreich
29.05.2017 11:21

Eine 53-jährige Kärntnerin aus dem Bezirk Wolfsberg ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einem Jahr Haft, vier Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Die Frau gehört zu den sogenannten Staatsverweigerern, sie wurde polizeilich vorgeführt und lieferte vor Richter Gerhard Pöllinger einen teilweise bizarren Auftritt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Marcus Pacher warf der Frau Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Zum ersten Verhandlungstermin am 10. Mai war sie nicht erschienen, worauf die Vorführung angeordnet wurde. Die Beschuldigte kam - begleitet von zwei Polizisten - in den Gerichtssaal, wo sie die Anwesenden mit einem freundlichen "Guten Morgen" bedachte.

Als der Richter sie aufforderte, vor ihm Platz zu nehmen, war die Freundlichkeit auch schon wieder vorbei. Sie verweigerte jegliche Kooperation und antwortete nicht auf die Fragen des Richters, sondern wiederholte mantraartig den Satz: "Ich bin ein geistig sittliches Wesen, ich unterstehe nur Gott." Zudem wies sie x-fach darauf hin, dass sie unter Zwang hier sei.

Frau bedrohte Richter
Die Frau hatte im Sommer des Vorjahres einen Gerichtsvollzieher bedroht, als dieser bei ihr eine Pfändung durchführen wollte. Sie drohte ihm ihrerseits mit Exekution, gegen ihn bestehe ein Pfandrecht in der Höhe von 30.000 Euro bei einem internationalen Schuldenregister.

Der Gerichtsvollzieher meinte bei seiner Zeugenvernehmung, er habe sich dadurch "schon sehr belastet" gefühlt und habe auch immer ein schlechtes Gefühl, wenn ein fremdes Auto sich seinem Wohnhaus nähere. Den Vorfall habe er deshalb auch angezeigt. Die Exekution wurde dann übrigens doch vollzogen, und zwar unter Polizeischutz.

Richter Pöllinger sprach die 53-Jährige schuldig und verurteilte sie zu zwölf Monaten Haft. Aus Gründen der Generalprävention sei es nicht möglich, ihr die gesamte Strafe bedingt nachzusehen, daher seien vier Monate unbedingt zu verhängen gewesen. Die ausführliche Rechtsbelehrung nach der Urteilsverkündung quittierte die Staatsverweigerin mit dem Verlesen von Auszügen aus der Menschenrechtskonvention.

Landesgericht eine "Firma"
Zum Urteil selbst hatte sie nichts zu sagen, außer zu erklären, dass sie immerhin vom Richter und vom Staatsanwalt nicht einmal Ausweise verlangt habe. Vor dem Gerichtsgebäude erklärte sie dann, das Landesgericht sei ja auch bloß eine Firma. Als sie ein Passant fragte, wie sie das meine, empfahl sie ihm sofort ein entsprechendes Buch aus Deutschland, das er bei ihr um 20 Euro beziehen könne.

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