"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
26.05.2017 15:25

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Handy-Lautsprecher sorgte für Ärger
Bei einem Lebensmittel-Diskonter kaufte Alois F. im Juni vergangenen Jahres ein neues Mobiltelefon mit dreijähriger Garantie. Da nach einiger Zeit der Lautsprecher defekt war, brachte der Oberösterreicher das Handy zurück in die Filiale. "Das Gerät wurde zweimal zur Überprüfung geschickt. Nach jeweils 14 Tagen erhielt ich es mit dem Vermerk, es sei alles in Ordnung, wieder retour", war der Leser enttäuscht. Herr F. wandte sich schließlich an die Unternehmenszentrale, wo ihm mitgeteilt wurde, dass man ihm nicht helfen könne. Auf unsere Anfrage hat Hofer rasch und sehr kulant reagiert. Das Handy wird zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet.

Versicherung zeigte sich entgegenkommend
Weil sie ein günstigeres Angebot für eine Autoversicherung erhielt, wechselte Magdalena G. aus Tirol den Anbieter. "Leider habe ich aus Versehen nur die Haftpflicht, nicht aber die Teilkasko-Versicherung für meinen acht Jahre alten Pkw gekündigt", schilderte die Tirolerin. Als sie ihren Fehler bemerkte, war eine Änderung nicht mehr möglich. Auch eine Kulanz wurde abgelehnt. Auf die Bitte der Ombudsfrau hin hat die Uniqa Versicherung den Fall nochmals geprüft und kommt Frau G. nun entgegen. Ausnahmsweise wird die Kaskoversicherung rückwirkend mit Jahresbeginn storniert.

Irrtum bei Buchung von Zugtickets
"Irrtümlich habe ich bei der Online-Buchung von günstigen Zugtickets ein falsches Datum eingegeben. Weil Umtausch und Storno bei diesen Fahrkarten ausgenommen ist, habe ich umsonst bezahlt", bat Johann S. aus Niederösterreich um Hilfe. Die ÖBB informierten uns in diesem Fall, dass Herr S. nach der Internet-Buchung und vor dem Ausdruck der Sparschiene-Tickets drei Minuten Zeit gehabt hätte, diese zu stornieren. In Kulanz erhält er nun Bahngutscheine im Wert der falsch gebuchten Tickets.

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