Täter unbekannt

Mit Namen von Tirolerin Ware im Internet bestellt

Tirol
25.05.2017 18:25

Ein unbekannter Täter hat kürzlich den Namen einer Tirolerin benutzt, um bei einem Online-Versandhaus Waren im Wert von 500 € zu bestellen. Er hat das Paket auch angenommen, doch die Rechnung nie beglichen. Ein Exekutionsverfahren drohte nun jedoch der Tirolerin - und zwar für eine Tat, die sie nie begangen hat.

Ende März flatterte bei Marion F. (Name wurde von der Redaktion geändert) ein RSb-Brief ins Haus. Da er mit ihrem Namen beschriftet war und an ihre aktuelle Adresse geschickt worden ist, hat sie sich nichts dabei gedacht und den Brief geöffnet. Doch dann fiel sie aus allen Wolken. "Es stand darin, dass gegen mich ein Exekutionsverfahren läuft, weil ich die bestellte Ware bei einem Online-Versandhaus nicht bezahlt hatte. Dabei handelte es sich um 500 Euro plus rund 600 Euro Nebenkosten. Ich kannte mich nicht aus, denn bei diesem Versandhaus hatte ich noch nie zuvor etwas bestellt", verdeutlicht die Tirolerin.

Versandhaus verschickte Bestellung inklusive Rechnung

Daraufhin nahm sie mit dem Innsbrucker Landesgericht Kontakt auf. "Es stellte sich heraus, dass ein unbekannter Täter meinen ehemaligen Namen - bis zu meiner Scheidung im Jahre 2013 trug ich noch den Namen meines Ex-Mannes - für eine Bestellung verwendet hat", erzählt Marion F. Und die Bestellung inklusive Rechnung ließ er sich in der Folge an eine Adresse schicken, wo sie noch nie zuvor gewohnt hatte.

Zeitaufwändiges Prozedere

Da die Rechnung jedoch nicht beglichen wurde, wandte sich das Online-Versandhaus an das Landesgericht. Dort wiederum suchte man im Melderegister nach dem Namen der Person, die die Bestellung getätigt hatte. "Und da im Raum Innsbruck nur eine Person mit diesem Namen gespeichert ist, nahm man automatisch an, dass ich die Tat begangen hätte", schildert sie. Marion F. schickte daraufhin ihren Meldezettel sowie den Bescheid über die Namensänderung an das Gericht und an den Rechtsanwalt des Versandhauses. Zudem tätigte sie bei der Polizei eine Betrugsanzeige.

Vom Unbekannten fehlt noch immer jede Spur

"Das Exekutionsverfahren wurde mittlerweile eingestellt, aber nicht aufgehoben. Vom unbekannten Täter fehlt nach wie vor jede Spur und das bedeutet, dass mein Name auch weiterhin für solche kriminellen Fälle verwendet werden kann", sagt die Tirolerin frustriert. Sie beauftragt nun einen Anwalt, der - zusätzlich zur Polizei - der Sache nachgehen wird. Marion F.: "Ich hoffe, dass der Spuck endlich ein Ende nehmen wird."

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"Wir ermitteln in mehreren Fällen"

Ob derartige Online-Betrugsfälle in Tirol derzeit häufig vorkommen und wie man sich davor schützen kann, weiß Hans Peter Seewald, Leiter der Abteilung Kriminalprävention beim LKA Tirol.

Ist diese raffinierte Betrugsmasche gängig?

Ja. Es sind uns im Moment mehrere Fälle bekannt, die ähnlich abgelaufen sind.

Wie gehen die Täter vor?

Sie suchen im Internet nach den Originaldaten der Opfer. Diese erweitern sie mit einer beliebigen Postadresse sowie einer E-Mail-Adresse und tätigen dann eine Bestellung im Internet.

Das bedeutet, dass das jeweilige Online-Versandhaus diese Kunden ganz einfach registriert?

Genau. Sie werden ohne Überprüfung in die Kartei aufgenommen und die Ware wird inklusive Rechnung an sie verschickt. Eine weitere Schwachstelle dabei ist, dass einige Versandhäuser noch immer eine Bezahlung per Nachname ermöglichen.

Wie gelangen die Täter in der Folge an das Paket?

Sie lassen es sich an eine Adresse schicken, von der sie wissen, dass das Paket zugestellt wird. Mit dem vom Postboten dort deponierten Schein holen sie das Paket ganz einfach beim nächsten Postamt ab - und zwar mit einem gefälschten Ausweis.

Wie können sich die Tiroler schützen?

In dem sie keine persönlichen Daten, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, im Internet veröffentlichen. Außerdem sollen keine Ausweiskopien auf dubiose Anfragen verschickt werden. Und sobald man bemerkt, dass man betrogen worden ist, sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Zusätzliche Hilfe leistet in diesen Fällen auch der Internet-Ombudsmann.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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