Urteil in Kassel

Gericht setzt Amazon Grenzen bei Sonntagsarbeit

Web
22.05.2017 10:24

Ein Gericht in Deutschland hat Amazon bei der Sonntagsarbeit im Weihnachtsgeschäft Grenzen gesetzt. Das Verwaltungsgericht Kassel urteilte, dass die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel für den Standort Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit 2014 rechtswidrig war, wie ein Richter am vergangenen Freitag sagte.

Das Verwaltungsgericht Kassel begründete im vorliegenden Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Sonntagsarbeit nicht vorlagen. Nach der üblichen Rechtsprechung könne Sonntagsarbeit in Einzelfällen zugelassen werden, wenn das aufgrund außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens geboten ist. Amazon habe aber nicht darlegen können, inwiefern diese Umstände im Weihnachtsgeschäft vorlagen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die klageführende Gewerkschaft Verdi bezeichnete es als wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertige, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren. Auch im Online-Handel dürfe nicht rund um die Uhr gearbeitet werden. Eine Amazon-Sprecherin kommentierte in München: "Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts. Welche Auswirkungen das Urteil für die Zukunft hat, bleibt abzuwarten.

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