Tierquälerei?

Landwirt wegen Rinderhaltung erneut vor Gericht

Tierecke
19.05.2017 09:11

Weil das Oberste Landesgericht in Innsbruck das Urteil aufgehoben hat, steht ein 75-jähriger Landwirt aus Dornbirn seit gestern wieder in Feldkirch vor dem Rat. Der Mann war im vergangenen Jahr wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt worden.

Denn laut Staatsanwaltschaft hatte der Dornbirner von März 2015 bis März 2016 sein Vieh mit rauen, einschneidenden Nylonschnüren statt tiergerechten Stricken oder Gurten im Stall angebunden. Weiters hätten die Tiere zu wenig Bewegungsfreiheit gehabt und seien aufgrund mangelnder Aufstreuung knietief im eigenen Mist gestanden.

Gesundheit der Tiere in Gefahr
"Was letztlich für die Tiere ein gesundheitliches Risiko darstellt", so der als Zeuge geladene Tierarzt Hans Fink. Auch wenn sich die Zustände am Hof der Landwirts seit der Anzeige im Jahr 2016 stark verbessert hätten, soll jetzt ein Gutachten klären, ob der 75-Jährige alle erforderlichen Kriterien zur Haltung seines Mastviehs erfüllt.

Amtstierarzt: "Stall ist ein einziger Misthaufen"
Der Prozess wurde deshalb von Richterin Angelika Prechtl-Marte auf unbestimmte Zeit vertagt. Schon im ersten Prozess im Sommer 2016 hatte Amtstierarzt Erik Schmid den Stall des Landwirts als Fehlkonstruktion und als einzigen Misthaufen bezeichnet. Fotos hatten dies bestätigt. Seitens der Verwaltungsbehörde stand damals schon zur Debatte, den Missständen ein Ende zu setzen und dem Landwirt die Tiere wegzunehmen.

Chantal Dorn, Kronen Zeitung

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