Villach

Kurioser Streit um die GIS-Gebühr

Kärnten
13.05.2017 09:20

Eine Villacherin versteht die Welt nicht mehr: Obwohl sie mit ihrem Einkommen unter der vorgeschriebenen Grenze liegt, wird ihr keine Befreiung von der GIS-Gebühr für den ORF gewährt. Eine zusätzliche Auflage erfüllt sie nämlich nicht: Sie hat keine Rezeptgebührbefreiung. Dafür ist die Frau nämlich zu gesund…

Die Villacherin hat ein Einkommen von 950 Euro, womit sie die erste Anforderung der GIS erfüllt. Die Zusatzauflage: "Eine Leistung und Unterstützung aus Sozialhilfe oder freier Wohlfahrtspflege oder sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit". Auch negativ, weil ihre Wohnbeihilfe nicht anerkannt wird. Eine GIS-Sprecherin erklärt: "Die ist leider nicht staatlich!"

Das Einzige, was sie noch geltend machen könnte, wäre die Befreiung von der Rezeptgebühr. "Dafür bin ich aber zu gesund. Die GKK befreit erst ab sieben Rezepten; ich benötige aber keines", so die Villacherin.

Experten vom AK-Konsumentenschutz halten das Vorgehen für fragwürdig und würden für das Anerkenntnis der Wohnbeihilfe kämpfen. Die Volksanwaltschaft interveniert seit Jahren. Günther Kräuter: "GIS legt die Gesetze maßlos aus. Wir arbeiten auf eine Änderung hin, mit einheitlichen Regeln, die man nicht einseitig auslegen kann. Unsere Argumente sind der ORF-Bildungsauftrag und die Vereinsamung bei Senioren, die das Fernsehen etwas abfangen könnte."

Serina Babka, Kärntner Krone

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