Neue Info-Broschüre

Medikament abgelehnt?

Gesund
15.05.2017 13:20

Sie benötigen dringend eine Arznei, doch die Krankenkasse hat sie nicht bewilligt? Wir sagen Ihnen, wie Sie doch noch zu Ihrem Mittel kommen. Außerdem: Eine aktuelle Broschüre hilft nun verunsicherten Patienten.

Ärzte verschreiben Medikamente nicht aus Jux und Tollerei! Das soll hier in Richtung Kassen bzw. Hauptverband klar ausgesprochen werden. Österreichs Mediziner sind dazu berechtigt, notwendige Arzneimittel zu verordnen, und natürlich auch fachkompetent. Dennoch passiert es immer wieder, dass ein (zu teures?) Präparat vom Chefarzt abgelehnt wird.

Wie kommen Patienten dennoch zu ihrem Mittel?
Eine neue Broschüre hilft hier weiter: "Was Sie zur Erstattung von Arzneimitteln wissen sollten!" Zur Verfügung gestellt vom Arzneiombudsmann der "Kronen Zeitung" in Zusammenarbeit mit dem Fachmedium "Ärztekrone".

Wann werden Medikamente von den Kassen bezahlt?
Das ist bundesweit in Regelungen festgelegt. Es gilt ein Verzeichnis, Erstattungskodex oder kurz EKO genannt, an das sich alle Vertragsärzte der Kassen zu halten haben. Ein Privatrezept muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Wird ein Medikament "erstattet", ist lediglich die Rezeptgebühr von derzeit 5,85 Euro fällig.

Im EKO gibt es ein Boxensystem: Grün, Gelb und Rot. Die Grüne Box enthält Mittel, die ohne Auflage zu den vorgesehenen Bedingungen verschrieben werden dürfen. Präparate in der Gelben Box müssen im Prinzip zusätzlich vom Chefarzt genehmigt werden. In der Hellgelben Box muss nicht darum angesucht werden, in der Dunkelgelben Box schon. Die Ärzte haben die Verpflichtung, ihre Gründe für die Verschreibung genau zu dokumentieren. In die Rote Box kommen automatisch jene Medikamente, für die ein Antrag auf Aufnahme in den EKO gestellt wurde. Diese Produkte können zwar verschrieben, aber nicht ohne chefärztliche Bewilligung in den Apotheken abgegeben werden. Bewilligungen werden von den behandelnden Ärzten eingeholt.

Wie kommen Patienten trotz Ablehnung zum benötigten Medikament?
Zunächst hat der Chefarzt seine Entscheidung zu begründen. Fallweise fehlen nur Informationen, die der Verordner nachreichen kann. Bei endgültiger Ablehnung müssen sich Arzt und Patient Alternativen überlegen. Das kann ein gleichwertiges, aber genehmigungsfähiges Mittel sein. Oder der Patient bezahlt privat. Aber auch der Rechtsweg ist möglich! Beratung in solchen Situationen gibt es bei Patientenanwälten und Interessensvertretern wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer usw. Erster Schritt ist dann die Anforderung eines formellen Bescheides vom zuständigen Krankenversicherungsträger. Eine elektronische Mitteilung an den Arzt genügt nicht. Also bitte einfach einen Brief mit dem Ersuchen schreiben, binnen 14 Tagen diesen Bescheid auszustellen (Musterbrief in der Broschüre abgebildet). Nächster Schritt kann die Einbringung einer Klage beim entsprechenden Arbeits- und Sozialgericht sein. Dann entstehen auch im Falle einer Ablehnung keine Kosten.

Dr. med. Wolfgang Exel, Kronen Zeitung

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