Lüge revidiert

Die „Bestie“ starb nicht im KZ

Oberösterreich
24.04.2017 16:19

Das Landesgericht Ried hob nach 42 Jahren eine falsche Todeserklärung auf, die ein Richter für die Innviertler Oberaufseherin des KZ Auschwitz-Birkenau, Maria Mandl, ausgestellt hatte. Die NS-Verbrecherin war 1975 fälschlich als KZ-Opfer eingestuft worden.

Mandls Opfer gaben der 1912 in Münzkirchen geborenen KZ-Wärterin den Beinamen "die Bestie". Die Oberaufseherin soll an der Folterung und Ermordung Zehntausender beteiligt gewesen sein und Frauen auch für Menschenversuche ausgewählt haben. Am 24. Jänner 1948 wurde sie dafür in Krakau in Polen hingerichtet.

Todeserklärung
1975 missachtete aber ein Richter des damaligen Kreisgerichtes Ried/Innkreis diese Tatsachen: Mandl wurde für tot erklärt mit der Begründung, sie sei "1939 in ein KZ eingeliefert" worden und habe den 31. Dezember 1944 nicht überlebt. Der Richter verwies in seiner Begründung unter anderem auf Mitteilungen des Gemeindeamts Münzkirchen.
Walter Koller, Vizepräsident des Landesgerichts Ried, bereitete der historischen Lüge nun auf Betreiben des Mauthausen Komitees (MKÖ) ein Ende: "Die falsche Todeserklärung ist jetzt rechtskräftig aufgehoben." MKÖ-Vorstand Robert Eiter zollt diesem Akt Lob: "Das heutige Landesgericht trägt keine Schuld an dem schweren Fehler, hat seine Verantwortung aber wahrgenommen - das verdient Respekt!"

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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