Plagiat nachgewiesen

Uni Graz erkennt Landesrat Buchmann Doktortitel ab

Österreich
05.04.2017 11:14

Die Universität Graz hat entschieden, dem steirischen Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann seinen Doktortitel abzuerkennen. Buchmann habe bei seiner Dissertation die Zitierregeln nicht eingehalten, teilte die Uni am Mittwoch mit. Der ÖVP-Politiker selbst erklärte, dass es ihm leidtue und er nicht gegen den Bescheid berufen werde.

Der am Mittwoch in der Früh von der Universität zugestellte Bescheid halte fest, er habe es "in Teilen der Arbeit unterlassen, die vollständige und umfängliche Zitierung von Werken anderer Autoren entsprechend zu kennzeichnen", wie Buchmann darlegte. Das tue ihm "persönlich sehr, sehr leid. Dafür möchte ich mich auch entschuldigen." Dementsprechend habe er auch entschieden, nicht dagegen zu berufen. "Ich musste einsehen, dass ich vor 17 Jahren nicht genug gearbeitet habe", hielt Buchmann fest. "Getrickst" habe er aber nicht.

Sein Amt als Landesrat für Wirtschaft, Tourismus, Europa und Kultur will Buchmann vorerst nicht zurücklegen. Er habe diesbezüglich ein langes Gespräch mit Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) geführt, der ihn "ermutigt" habe, "in seinem Team weiterzuarbeiten".

Uni: "Gravierende Verstöße"
Vonseiten der Universität Graz hieß es am Mittwoch, die Entscheidung sei "nach sorgfältiger Abwägung sämtlicher Unterlagen und eingehender Beurteilung aller Argumente" von der studienrechtlichen Instanz getroffen worden. Es würden "gravierende Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis" vorliegen.

"Die Wirtschaft im Spannungsfeld von Zentrum und Peripherie: Ansätze zur Rückholung der Kundenkraft in die City am Beispiel der Landeshauptstadt Graz", so der Titel der Arbeit, die Buchmann im Jahr 2000 verfasst hatte und dafür - nach positiver Defensio - den Doktortitel verliehen bekam.

Drei Gutachten erstellt
Der Salzburger "Plagiatsjäger" Stefan Weber hatte dann im Jahr 2016 den Stein ins Rollen gebracht, als er in einem 38-seitigen Gutachten darlegte, dass der Landesrat auf 29,6 Prozent der Seiten von deutscher Fachliteratur abgeschrieben und das nicht entsprechend gekennzeichnet habe. Das Rektorat der Uni Graz beauftragte daraufhin die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, noch ein Gutachten zu erstellen. Ein weiteres Gutachten habe formalrechtliche Punkte geklärt, hieß es seitens der Universität.

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