Nein, Jubelstürme löst die am Donnerstag nach langen Debatten beschlossene Tierschutzgesetz-Novelle nicht aus - aber Fortschritt ist bekanntlich besser als Stillstand. Ein großer Streitpunkt war neben der Katzenkastration auch die permanente Anbindehaltung von Rindern. Diesbezüglich wurde ein Vorschlag der "Krone Tierecke" ins Gesetz aufgenommen!
"Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner hatte sich in den vergangenen Wochen intensiv in die Debatten rund um die Gesetzesnovelle eingebracht. Der erste Entwurf war wenig zufriedenstellend - wir berichteten - nach Protesten zahlreicher Experten wurde dieser dann überarbeitet. Tatsächlich konnte man sich auf einige Verbesserungen im Sinne der Tiere einigen. Zwar kann von einem perfekten Gesetz keine Rede sein, es handelt sich allerdings um einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Zahlreiche positive Veränderungen
Die Novelle enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen. Künftig bedürfen alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung. Zusätzlich kommt die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips. Mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag wurden zudem Klarstellungen bezüglich der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden, der Auswilderung von Fasanen oder strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die permanente Anbindehaltung von Rindern getroffen.
Alle Änderungen im Detail finden Sie am Ende dieses Artikels!
ÖVP-Tierschutzsprecher verhinderte Fortschritt
Zum Thema Rinderhaltung gingen die Wogen besonders hoch. In die Novelle sollten eigentlich strengere Ausnahmeregelungen für das permanente Anbinden der Tiere aufgenommen werden, sowie eine Übergangsfrist bis zum kompletten Verbot. Dies wurde allerdings von ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl verhindert. Er sieht die Haltungskompetenzen bei den Landwirten und gab zu Protokoll, seine eigenen Rinder seien im Laufstall "auch nicht wirklich glücklicher" als in der Anbindehaltung. Für "Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner kaum zu glauben: "Ihm liegt mehr am Wohl der Bauern, als an jenem der Tiere - und das in seiner Funktion! Ich halte das für einen echten Skandal und einen Rückschritt für Österreich."
Permanente Anbindehaltung als Wissenslücke
Maggie Entenfellner fiel im Rahmen der Diskussionen besonders auf, dass selbst in den Reihen der Politik Wissenslücken zur Situation in Österreich vorhanden waren. "Erstens wurde ständig übersehen, dass nur die permanente Anbindehaltung verboten werden soll, wir sprechen hier von 365 Tagen im Jahr ohne freie Bewegung für die Rinder! Zweitens habe ich festgestellt, dass niemand in Österreich einen Überblick darüber hat, wie viele Landwirte das eigentlich noch betrifft, denn es gibt keine Meldepflicht! Wir wissen also nicht einmal, über welches Ausmaß wir da genau diskutieren."
"Krone Tierecke" schlug Meldepflicht vor
Nachdem das Verbot der permanenten Rinderanbindehaltung an Franz Eßl scheiterte - auch eine Übergangsfrist bis 2030 (!) wollte der ÖVP-Tierschutzsprecher nicht akzeptieren - konnte nun immerhin der Vorschlag der "Krone Tierecke" eingearbeitet werden. Betriebe, die ihre Rinder noch ständig angebunden halten, müssen dies künftig unter Angabe von Gründen bei der Behörde melden! "So weiß man dann wenigstens, wie viele Tiere noch betroffen sind und kann diese Stallungen gezielt kontrollieren", so Maggie Entenfellner.
Rendi-Wagner: "Novelle war überfällig"
Neben der ÖVP fielen auch die Grünen bei den Verhandlungen auf: Sie brachten einen Antrag ein, wonach künftig keine Strafen für Tierquäler vorgesehen wären... Die auch für Tierschutz zuständige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) bezeichnete das Gesetz als "guten Kompromiss im Sinne eines Interessenausgleichs". Nach acht Jahren sei die Novelle überfällig gewesen. Es handle sich um ein hochemotionales Thema, "von da her kann der Tierschutz nie weit genug gehen".
Die Änderungen des Tierschutzgesetzes im Überblick:
Wer Tiere wiederholt aufnimmt, weitergibt, selbst vermittelt oder für andere vermittelt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für diese Tätigkeit sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.
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