Zur Höchststrafe!

Nigerianer 17 Jahre nach Vergewaltigung verurteilt

Österreich
30.03.2017 15:48

Vor 17 Jahren soll eine damals 15 Jahre alte Steirerin in einem Asylheim in Graz von einem Nigerianer vergewaltigt worden sein. Der Verdächtige wurde aber erst 2015 in Nordirland gefasst und danach ausgeliefert. Jetzt wurde der 40-Jährige, der in Irland und Spanien auch wegen Sexualdelikten gesucht wird, zu zehn Jahren Haft verurteilt.

"Endlich kann das Opfer beginnen, mit der Tat abzuschließen", ist die Anwältin der Frau, Elke Weidinger, erleichtert. Denn auch wenn die Mühlen der Justiz oft langsam mahlen, sie mahlen.

Verdächtiger auf Foto eindeutig identifiziert
Bereits kurz nach der Tat hatte die Polizei dem Opfer ein Foto des Verdächtigen vorgelegt, worauf die Frau ihren Peiniger identifiziert haben soll. Die Ermittler konnten den Mann aber nicht mehr finden. Er war offenbar untergetaucht und ins Vereinigte Königreich gezogen. Dort wurde er 2015 in der Stadt Newtownards in Nordirland von Beamten als der Gesuchte erkannt - und im Jahr darauf an die steirischen Behörden ausgeliefert.

"Ich hatte panische Angst"
Dem heute 40-Jährigen wird vorgeworfen, in einem Asylheim in der Grazer Keplerstraße die Schülerin, die er Anfang 2000 auf der Straße um Hilfe gebeten hatte, mit ihrem Schal gewürgt, ihr ein Messer an den Hals gehalten und sie vergewaltigt zu haben. "Ich hab geschrien, aber niemand ist gekommen, obwohl das ganze Haus voll war", erzählt die junge Frau Richter Martin Wolf. "Ich hatte panische Angst. Er hat gedroht, mich umzubringen." Naiv sei sie gewesen, dass sie überhaupt mitgegangen ist, weiß sie heute.

Der Angeklagte bestreitet, überhaupt Sex gehabt zu haben: "Ich habe ihr nur geholfen, einen Viktor zu suchen. Sie wollte Drogen kaufen."

"Wir fanden keine Milderungsgründe"
"Das Opfer konnte ihn auch wegen einer Verletzung an seiner Nase heute noch eindeutig identifizieren", so Staatsanwältin Cornelia Koller. Und auch der Schöffensenat hatte keine Zweifel an der Schuld des Nigerianers. "Sie haben schon bei Ihrer Identität gelogen. Aber Fingerabdrücke sind einmalig. Und Sie werden auch von Interpol in Irland und Madrid gesucht."

Es setzt die Höchststrafe von zehn Jahren Haft. "Wir fanden keine Milderungsgründe." Der Angeklagte meldete Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kronen Zeitung

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