"Krone"-Ombudsfrau

Freie Schulen bei Höchstgericht abgeblitzt

Ombudsfrau
28.03.2017 12:00

In Zeiten der Gleichstellung gibt es bei Schulen weiterhin Ungleichheit — zwischen konfessionellen und nicht konfessionellen Privatschulen. Während die einen Förderungen bekommen, schauen die anderen durch die Finger. 38 nicht konfessionelle Schulen haben sich daher an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Für die Freien Schulen war es ein Akt der finanziellen Notwehr, den Antrag im November beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzubringen - die Ombudsfrau hat berichtet. Während konfessionelle sprich religiöse Privatschulen einen Rechtsanspruch auf Subventionen zur Deckung ihres gesamten Personalaufwandes haben, werden die Freien Privatschulen nur mit jederzeit widerrufbaren Ermessensförderungen bedacht, die die Kosten nicht annähernd decken. Von der Ungleichheit, die es eigentlich nicht mehr geben sollte, sind mehr als 6100 Schüler betroffen.

Die Verfassungswidrigkeit hat der VfGH noch gar nicht untersucht. Aber er meint, alle 38 Antragsteller sollen zunächst einen Bescheid auf Subventionen beantragen. Die Betroffenen halten das für absurd. Denn das Vorhaben hat null Aussicht auf Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf eine bescheidmäßige Erledigung. Damit werden die Freien Schulen im Kreis geschickt "Angesicht der damit verbundenen Kosten ist das eine weitere Belastung und einfach nur zynisch", sagt Beatrice Lukas vom Förderverband Freier Schulen. Man wolle den Kampf aber nicht aufgeben. Und wird den Sisyphus-Weg zunächst einmal antreten…

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