Anfang März ist der Sanierungsscheck des Bundes wieder gestartet. Damit wird die thermische Sanierung von Gebäuden gefördert. Bei privaten Wohnhäusern warten bis zu 8000 Euro Fördergeld. Insgesamt stehen heuer 43,5 Millionen Euro bereit. Im Vorjahr war das Geld im Oktober aufgebraucht.
Wer zum Beispiel den Einbau neuer Fenster oder Außentüren, die Dämmung der Wände oder den Einbau eines umweltfreundlichen Heizungssystems (Holzzentralheizung, Wärmepumpe etc.) plant, sollte sich zuvor über den Sanierungsscheck informieren. Immerhin warten je nach Umfang der Sanierung zwischen 3000 und 8000 Euro Fördergeld pro Einfamilien- oder Reihenhaus. Bei Wohnungen sind es maximal 3000 Euro. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen sind noch 1000 Euro Zusatzförderung möglich. Übrigens: Auch Mieter können die Förderung beantragen. Alle Details finden Sie HIER.
Voraussetzungen für den Sanierungsscheck
Das Gebäude muss älter als 20 Jahre sein. Auch muss der umfangreiche Antrag schon vor Beginn der Sanierung eingebracht werden (z. B. bei jeder Bausparkasse möglich). So werden etwa Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen und ein Energieausweis verlangt. Mittels Energieausweis wird auch die erwartete Energieeinsparung berechnet.
Nachdem der Antrag genehmigt wurde, hat man bis Ende 2018 Zeit, die Sanierung durchzuführen. Erst nach Abschluss der Arbeiten wird das Geld überwiesen.
Anträge können nur so lange gestellt werden, wie auch Fördermittel vorhanden sind. Zu lange warten sollte man also nicht. Im Vorjahr reichten die 43,5 Millionen Euro immerhin bis Oktober.
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