"Krone"-Ombudsfrau

Ohne gemeinsamen Haushalt kein Reisestornoschutz!

Ombudsfrau
24.03.2017 06:00

Aus gesundheitlichen Gründen musste ein Paar aus der Steiermark eine Reise stornieren. Doch die aus der bestehenden Reisestornoversicherung wurde eine Leistung in diesem Fall abgelehnt. Mit der Begründung, dass das seit 25 Jahren zusammenlebende Paar nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebe…

Seit 25 Jahren ist Gerhard F. aus Graz mit seiner Lebenspartnerin zusammen. Aus diversen Gründen haben die beiden 70-Jährigen aber keinen gemeinsamen Wohnsitz. Dafür verreisen sie oft. Ihren letzten Urlaub mussten die Grazer stornieren, weil sich die Lebenspartnerin einer dringenden OP unterziehen musste. Trotz Stornoversicherung bleibt Herr F. aber auf den Kosten sitzen. Versicherungsschutz besteht im Fall einer Lebensgemeinschaft nur dann, wenn es einen gemeinsamen Wohnsitz gibt. "Kann das im 21. Jahrhundert sein?", fragte Herr F die Ombudsfrau.

Laut Wiener Städtischer Versicherung, ja! Es bestehe die Möglichkeit, derartige Fälle in den Versicherungsschutz einzuschließen. Dafür müsse man sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Alles andere wäre auch mittelalterlich, oder?

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