Neustrukturierung

Bundesanstalt für Verkehr wird aufgelöst

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18.03.2017 09:30

Das Verkehrsministerium plant, die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) aufzulösen. Allerdings bleibt die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB), bisher Teil der BAV, als nachgeordnete Dienststelle bestehen. Sie ist für Unfälle beim Bahn-, Seilbahn-, Zivilluftfahrt-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr zuständig. Die Leitung wird neu ausgeschrieben, zudem soll die SUB personell aufgestockt werden.

(Bild: kmm)

Insbesondere an der SUB gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik. Zahlreiche Unfalluntersuchungen waren auch nach Jahren nicht abgeschlossen. Mit der Neustrukturierung soll sich das ändern. "Die Schwerpunkte werden in den Bereichen Qualitätsmanagement, Professionalität und Kommunikation gesetzt", sagte Ursula Zechner, zuständige Sektionschefin im Verkehrsministerium. Untersuchungen sollen künftig "schnell, transparent und effektiv durchgeführt werden". Ermöglicht werden soll dies unter anderem durch eine neue Leitung sowie die Aufstockung durch sechs weitere Mitarbeiter auf insgesamt 31 Personen.

Die BAV erstellt Gutachten zur Lösung kraftfahr- und verkehrstechnischer Fragen und trägt aufgrund der praktischen Erfahrungen auch zur Weiterentwicklung der Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Mängelkataloge, Normen, usw.) und von Fahrzeugprüfsystemen bei. Der bisher in der BAV für Kfz- und Verkehrstechnik zuständige Teil soll als eigene Technikabteilung - inklusive der neun Mitarbeiter - ins Ministerium integriert werden. Damit sollen Technik und Legistik unter einem Dach vereint werden.

Technikabteilung wird Teil des Verkehrsministeriums
Die Technikabteilung wird im Ministerium an die Gruppe Straßenverkehr und Kraftfahrwesen angedockt und weiterhin die Themen Fahrzeuggenehmigungen, Produktionskontrolle und Qualitätsmanagement bearbeiten. Darunter fallen beispielsweise auch die Abgastests.

Mittelfristig sieht der Plan vor, all diese Stellen ins Verkehrsministerium in der Radetzkystraße in Landstraße zu übersiedeln. Für die Reform müssen das Kraftfahrgesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz novelliert werden. Der entsprechende Entwurf geht am Montag in Begutachtung. Inkrafttreten soll die Neustrukturierung laut Verkehrsministerium bereits am 1. August.

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(Bild: kmm)



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