Amoklauf von München

Eltern des Täters nach Österreich ausgewandert

Ausland
16.03.2017 15:54

Nach dem blutigen Gemetzel, bei dem im Juli 2016 ein junger Amokläufer in München neun Menschen ermordete, ehe er Suizid beging, sind die Eltern des Täters offenbar von Deutschland nach Österreich ausgewandert. Die Familie des 18-Jährigen war nach den tödlichen Schüssen ihres Sohnes massiv bedroht worden.

Die Eltern wurden laut Landeskriminalamt Bayern in ein Opferschutzprogramm aufgenommen. Wie der "Focus" unter Berufung auf Ludwig Waldner, den Sprecher des Landeskriminalamtes, am Donnerstag berichtete, werden Vater und Mutter des Täters außerdem "immer noch betreut". Dem Bericht zufolge leben sie nun unter neuen Namen in Österreich.

Neun Menschen getötet
Bei dem Amoklauf am 22. Juli 2016 auf dem Gelände des Olympia-Einkaufszentrums in München hatte der Schüler neun Menschen regelrecht hingerichtet, ehe er sich selbst vor den Augen der Polizei erschoss. Außerdem wurden vier weitere Menschen durch Schüsse verletzt. Die Ermittlungen zu der Tat bestätigten inzwischen, dass er als Einzeltäter handelte.

Am Freitag wollen die Staatsanwaltschaft München I und das Landeskriminalamt die Ergebnisse des Abschlussberichts vorstellen.

Glock im Darknet besorgt
Die Waffe hatte der 18-Jährige im sogenannten Darknet besorgt. Dort hatte er offenbar systematisch nach einer Pistole des Herstellers Glock gesucht. Vor dem Amoklauf hatte der Schüler im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem er lebte, Schießübungen durchgeführt. Nach der Tat entdeckten die Ermittler dort Einschusslöcher in einer Wand sowie Projektile, die aus der Tatwaffe abgefeuert worden waren. Der Amokschütze hatte im Mai 2016 nicht nur die Tatwaffe, sondern zunächst auch 100 Schuss Munition erworben. Diese verbrauchte er für das Üben mit der Waffe im Keller. Später kaufte er noch mehr Munition - insgesamt weitere 350 Schuss.

Waffenverkäufer angeklagt
Gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Waffe hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz erhoben.

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