300.000 € erbeutet

Raubüberfälle auf Banken: Haftstrafen für Ehepaar

Österreich
16.03.2017 14:30

Gemeinsame Sache hat ein Ehepaar im Bezirk Amstetten gemacht: Das Duo stand am Donnerstag wegen mehrere Raubüberfälle auf Geldinstitute vor Gericht. Die 44-Jährige fungierte dabei dreimal als Lenkerin des Fluchtautos, ihr 42 Jahre alter Noch-Ehemann beging die Überfälle. Er wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und leugnete bis zuletzt, die Frau erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Laut Anklage hatte der 42-Jährige von Ende 2013 bis März 2016 insgesamt sechs Raubüberfälle mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole begangen und dabei rund 300.000 Euro erbeutet. Teils ging der Beschuldigte dabei äußerst brutal vor. So fesselte er bei einem Überfall eine Reinigungskraft mit einer Eisenkette und sperrte sie in eine Kammer. Bei drei Coups war auch seine Noch-Ehefrau dabei und lenkte das Fluchtauto. Sie zeigte sich bereits seit ihrer Vernehmung umfassend geständig und belastete ihren Ehemann.

Drogen- und Spielsucht als Motiv
Sein Motiv für die Überfälle seien Drogen- und Spielsucht gewesen, so die Staatsanwältin am Donnerstag vor Gericht. Der Angeklagte selbst will von den ihm angelasteten Überfällen nichts wissen, vielmehr habe seine Ex-Partnerin mit jemand anderem die Taten begangen. "Es gibt keinen Hinweis, dass es jemand Dritten gab", hielt die Verteidigerin der 44-Jährigen dagegen.

Auch die Aussage einer Zeugin, die laut eigenen Angaben eine "rein platonische Beziehung" zu dem Beschuldigten pflegt, konnte an der Glaubwürdigkeit seiner Beteuerungen, die Taten nicht begangen zu haben, nicht viel ändern. So gab die Frau - sie war am Donnerstag erneut nicht zur Verhandlung erschienen und musste am späten Vormittag durch die Polizei vorgeführt werden - an, dass sich der 42-Jährige im Zeitraum der Überfälle oft bei ihr befunden habe. Beweise dafür konnte sie allerdings nicht erbringen. Vielmehr erklärte die Zeugin vor Gericht, dass ihre Tagebücher, in denen Informationen über die Besuche des Mannes aufgeführt waren, bei einem Brand vernichtet worden seien.

Hohe Geldbeträge auf Konto des Angeklagten
Eine Kontoöffnung ergab überdies, dass trotz fehlendem Einkommen oder AMS-Bezügen Beträge von mehreren Tausend Euro auf das Konto des Angeklagten - er war nahezu durchgehend arbeitslos - eingezahlt wurden, beispielsweise kurz nach einem Überfall im Bezirk Melk im Jahr 2014. Als Erklärung dafür meinte der 42-Jährige, dass er zweimal bei Glücksspielautomaten einen größeren Gewinn erzielt habe.

Der Angeklagte wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, seine Noch-Ehefrau erhielt zweieinhalb Jahre. Den Privatbeteiligten wurden mehrere Tausend Euro zugesprochen. Der 42-Jährige wurde auch wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln verurteilt. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die 44-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab jeweils keine Erklärung ab.

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