Keine Ausnahmen

OGH: Auch Amazon muss Festplattensteuer zahlen

Elektronik
16.03.2017 09:20

Im langjährigen Streit um die Speichermedienvergütung, auch als Festplattenabgabe bekannt, hat der Onlinehändler Amazon eine Niederlage einstecken müssen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Amazon "zur Rechnungslegung und Zahlung" verpflichtet sei, wie die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana am Mittwochabend mitteilte.

"Wir sind sehr froh, endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben", wird der Geschäftsführer der Austro Mechana, Gernot Graninger, zitiert. Die Klage gegen Amazon wurde bereits 2007 eingebracht. "Endlich können wir unsere sozialen und kulturellen Leistungen wieder aufnehmen." Damit bezog sich Graninger wohl auch auf den Förder-Call des Musikfonds, der zuletzt abgesagt worden war. Zum Teil gespeist durch die Verwertungsgesellschaften, fürchtete man hier negative Auswirkungen im Falle einer Entscheidung zugunsten von Amazon.

Rückerstattungssystem "nicht zu beanstanden"
Laut der Aussendung führe der OGH nun aber aus, "dass das System der Rückerstattungen an gewerbliche und institutionelle Endnutzer wie es die Austro Mechana jahrzehntelang praktiziert hat, nicht zu beanstanden ist". Die Rückzahlungen waren ein Kritikpunkt seitens Amazon, da Privatnutzer hiervon ausgeschlossen sind. Dies wurde vom Gericht nicht beanstandet. Ebenso wenig die Verteilung der Gelder für Soziale und Kulturelle Einrichtungen, dem sogenannten SKE-Fonds - hier stößt sich Amazon daran, dass dieser nur in Österreich tätigen Künstlern zugutekommt.

Die Speichermedienabgabe, die beim Kauf von Festplatten, Smartphones oder anderen Geräten anfällt und durch die Urheber für Privatkopien von geschütztem und legal erworbenem Material einen gerechten Ausgleich erhalten, war Teil der Novelle des Urheberrechtsgesetzes 2015. Nach zähem Ringen hat es im Herbst des Vorjahres schließlich eine Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und Elektrohändlern hinsichtlich der genauen Modalitäten gegeben.

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