Blumendieb: Strafe?

Glöckchen-Regel: Wenig pflücken, nicht pflanzen

Salzburg
14.03.2017 08:34

Schneeglöckchen sind selten und dürfen nur in geringen Mengen gepflückt werden. Das hat einen Flachgauer (52) nicht davon abgehalten, in Laufen (D) etliche Pflänzchen samt Wurzel auszugraben und in seinem Garten einzupflanzen. Jetzt droht dem Mann ein saftiges Bußgeld, erwischt werden Täter selten.

Der Vorfall selbst passieret bereits am 5. März: Da war der Hobbygärtner aus Oberndorf in der Salzach-Au unterwegs auf bayerischer Seite bei Laufen-Mayerhofen, grub dort eine große Menge an Schneeglöckchen mitsamt der Wurzel aus und verlud die Blumen dann in sein Auto. Sein Pech: Zeugen beobachteten ihn dabei, notierten sich das Kennzeichen und schlugen bei der Polizei Alarm. Die bayerischen Kollegen alarmierten die Beamten in Oberndorf, die fanden die Blumen im Garten des Mannes. Folge: Anzeige und Verwaltungsstrafe. Welche Strafe ihm mit der Ordnungswidrigkeit jetzt blühen könnte, das muss das Landratsamt in Bad Reichenhall erst festlegen. "Es war jedenfalls eine größere Menge an Blumen, es könnten also durchaus einige Hundert Euro werden", so ein Polizist aus Laufen auf "Krone"-Anfrage. Bestraft wird der Salzburger wegen des "Tatorts" jedenfalls nach bayerischem Naturschutzgesetz.

Doch auch in Salzburg gelten die vom Aussterben bedrohten Schneeglöckchen, die gerne auch mit der Frühlingsknotenblume verwechselt werden, als großteils geschützt, stehen also bei Strafe unter Naturschutz. Großteils deswegen, weil es Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch gibt: In geringem Ausmaß dürfen die Blumen nämlich schon gepflückt werden. "Ein Handstrauß, so wenige Blumen, wie zwischen Zeigefinger und Daumen passen. Das ist erlaubt", räumt Günther Nowotny von der Naturschutzabteilung des Landes ein. Nachsatz: "Besser wäre es, die Blumen unberührt zu lassen!" Schneeglöckchen ausgraben und andernorts wieder eingraben ist hingegen strikt verboten und wird auch in Salzburg mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Sofern die Blumendiebe überhaupt überführt werden. Nowotny: "Solche Vergehen sind Einzelfälle."

Besonders geschützte Pflanzen
Schneeglöckchen, eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Amaryllisgewächse, zählen zu den besonders geschützten Pflanzen. Nachdem sie im Frühling blühen, sind sie besonders für die Insekten als Nahrungsquelle extrem wichtig. Ursprünglich stammt die Pflanze aus Südostasien und dem Kaukasus. Sie bevorzugt Waldwiesen, Auen und Laubwälder und braucht einen feuchten, schattigen Standort. Sie ist auch unter dem Namen Milchblume bekannt, gilt als "Frühlingsbote" und ihr wird zudem eine heilende Wirkung zugeschrieben: Ihr Wirkstoff Galantamin kommt bei Demenz und Alzheimer zum Einsatz. Ein Grund mehr besser nicht zu vergessen: Lieber nicht pflücken und schon gar nicht umpflanzen.

Max Grill, Kronen Zeitung

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