Vater ging zum OGH

Bummelstudentin muss 32.000 Euro zurückzahlen

Österreich
13.03.2017 08:43

Mit einem Schuldenberg von 32.000 Euro ins Berufsleben starten - mit dieser Herausforderung sieht sich eine Wiener Bummelstudentin nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes konfrontiert. Ihr Vater hatte über Jahre 600 Euro monatlich an seine Tochter überwiesen und nun durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch die Rückzahlung seiner Alimente ab dem zehnten Studiensemester erstritten.

Immer öfter komme es laut einem Bericht der "Presse" vor, dass Unterhaltspflichtige von ihren Kindern Geld zurückfordern würden. Denn - so die Grundregel - eine höherwertige Berufsausbildung, wie etwa Bachelor- oder Masterstudium, sei zwar mitzufinanzieren, müsse aber auch vom Nachwuchs ernsthaft und zielstrebig verfolgt werden.

Vor zwei Gerichten gescheitert
Im aktuellen Fall hatte die Tochter, die getrennt von ihrem Vater lebt, inklusive eines Studienwechsels bis zum Abschluss des Bakkalaureats volle 15 Semester benötigt - ehe sie dann das Masterstudium in Angriff nahm. Der Vater wollte sich rückwirkend ab dem zehnten Semester von der Unterhaltspflicht befreien lassen und blitzte erst einmal vor dem Bezirksgericht Leopoldstadt und dann vor dem Landesgericht mit seiner Forderung ab.

Erst OGH gibt Vater Recht
Doch dann kam die Wende: Ein Revisionsrekurs vor dem OGH wurde zugelassen, das Höchstgericht gab schließlich dem Vater Recht. Das Bachelorstudium sei als eigenständig zu betrachten, urteilten die Richter. Die Durchschnittsdauer für das Studium wurde somit deutlich überschritten. Der OGH enthob also den Vater von seiner Unterhaltspflicht.

Die Folgen für die Studentin sind einschneidend: Der über 39 Monate nun widerrechtlich bezogene Unterhalt beläuft sich inklusive Zinsen auf 24.000 Euro, hinzu kommen 8000 Euro Verfahrenskosten. Zusammengenommen beläuft sich also der Schuldenstand der Bummelstudentin auf stolze 32.000 Euro.

Fehlen vernünftiger Kommunikation
Günter Tews von der Kanzlei, die den Vater vertreten hatte, ortet generell einen Anstieg solcher Klagen, wie er gegenüber der "Presse" erklärte. Allein seine Kanzlei habe sechs solcher Verfahren binnen 24 Monaten geführt. Laut dem Juristen sei das Hauptproblem aber nicht im sogenannten gutgläubigen Verbrauchen zu suchen. Vielmehr ortet Tews in solchen Fällen ein generelles Fehlen vernünftiger Kommunikation zwischen den Eltern und ihren Kindern.

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