Ab 2023

Burgenland besiegelte Verbot der Gatterjagd

Tierecke
10.03.2017 10:08

Der Burgenländische Landtag hat am Donnerstag das neue Jagdgesetz beschlossen, das ein Verbot für die Gatterjagd ab 1. Februar 2023 besiegelt. SPÖ, FPÖ sowie die Grünen und das Bündnis Liste Burgenland stimmten für den Gesetzesantrag. Die ÖVP, die erneut heftige Kritik an der Novelle übte, sprach sich dagegen aus.

ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz stellte noch vor Eingang in die Tagesordnung den Antrag, den Gesetzesentwurf nochmals zurück an die Ausschüsse zu verweisen: "Wir alle wissen um die Brisanz der Diskussion, um die vielen verfassungsrechtlichen Bedenken, die von unterschiedlichsten Seiten genannt wurden", begründete er die Initiative.

FPÖ zur ÖVP: "Pure Inszenierung!"
Eine Rückweisung sei "in diesem Fall wirklich nicht notwendig", hielt SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich dagegen. Seit eineinhalb Jahren sei intensiv verhandelt, alle "wichtigen Player, die das auch wollten", seien eingebunden und die rechtlichen Fragen durch Gutachten von Verfassungsexperten "beantwortet und abgesichert" worden. Dem schloss sich FPÖ-Klubchef Geza Molnar an und sprach von "purer Inszenierung" seitens der ÖVP, deren Antrag abgelehnt wurde.

Grüne: "Dem Tierschutz breiteren Raum geben"
Die Grünen würden nicht nur wegen des Gatterjagd-Verbots für das Gesetz stimmen, stellte LAbg. Wolfgang Spitzmüller fest. Es sei notwendig, dem Tierschutz wesentlich breiteren Raum zu geben. Für die Jagd auf gezüchtete Tiere gebe es "kein gesellschaftliches Einverständnis" mehr. Man hätte natürlich auch noch gerne andere Punkte gehabt, "dennoch ist dieses Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, für uns in Ordnung".

Novelle "einzigartig in Österreich"
FPÖ-Landtagsabgeordnete Karin Stampfel bezeichnete die Novelle wegen des hohen Stellenwertes für den Tierschutz als "einzigartig in Österreich". Kritisch sah sie die Organisation des Landesjagdverbandes: Wenn man sich die bisher geltende Wahl der Organe angesehen hat, habe man sich fragen müssen, "ob man hier von China spricht oder vom Burgenländischen Jagdverband".

ÖVP verortet "Husch-Pfusch-Gesetz"
ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel bekräftigte die Kritik an der nach Ansicht der Volkspartei verfassungsrechtlich bedenklichen Zweckwidmung von zehn Prozent der Jagdpachteinnahmen. Den Entwurf bezeichnete er als "Husch-Pfusch-Gesetz". Mit dem Gesetz werde es noch schwerer werden, dass einheimische Jäger eine Jagd pachten können. Es gebe insgesamt "sehr viele Punkte, die nicht klar sind", darum solle nachverhandelt werden.

Streitpunkt Jagdpacht-Zweckwidmung
Die LBL werde dem Gesetz aber zustimmen, meinte Manfred Kölly vom Bündnis Liste Burgenland (LBL). Ein paar Dinge werde man sich aber noch einmal anschauen müssen. Der Zweite Landtagspräsident Rudolf Strommer (ÖVP) warf der Landesrätin im Hinblick auf die Jagdpacht-Zweckwidmung einen "Griff in die Taschen der Grundeigentümer" vor. Auch der parteifreie Abgeordnete Gerhard Steier kündigte an, nicht zuzustimmen.

Landesrätin: "ÖVP hat Jägern keinen Dienst erwiesen"
Landesrätin Dunst kreidete der Volkspartei an, diese habe die Jäger "total im Stich gelassen" und ihnen "keinen Dienst erwiesen", indem sie ihnen "nicht geholfen" habe. Das Jagdgesetz sei "genau das, was sich die Menschen im Land wünschen, nämlich ein Miteinander".

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