Prozess in Würzburg

Als Terrorist verleumdet: Flüchtling vs. Facebook

Web
06.03.2017 07:25

Weil er auf Facebook durch gefälschte Bildmontagen zu einem gesuchten Terroristen abgestempelt worden ist, hat der syrische Flüchtling Anas M. das soziale Netzwerk aufgefordert, die verleumderischen Fotos aktiv zu suchen und zu löschen. Das geht gar nicht, sagt Facebook. Nun entscheidet das Landgericht Würzburg am Dienstag.

Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil Unbekannte ein Selfie von ihm mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach neben Fahndungsfotos von gesuchten Terroristen montiert und auf Facebook gepostet hatten. Diese Bildmontagen wurden hundertfach geteilt und brachten den Syrer fälschlicherweise in Verbindung mit dem tödlichen Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München.

Anas M. forderte Facebook deshalb auf, von sich aus nicht nur die Original-Beiträge zu entfernen, sondern auch alle weiteren Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen. Die medienwirksame Verhandlung vor einem Monat war ohne gütliche Einigung zu Ende gegangen. Deshalb hat nun die Kammer das Wort.

Filtern laut Facebook nicht möglich
Vor Gericht hatten die beiden Facebook-Anwälte gesagt, dass das Filtern sämtlicher Bilder und Inhalte zu aufwendig sei und man dafür eine noch nicht vorhandene "Wundermaschine" bräuchte. Der Anwalt des syrischen Flüchtlings, der Würzburger Jurist Chan-jo Jun, bezeichnete das im Gerichtssaal als "Unsinn". Auch einige Technik-Experten zeigten sich davon überzeugt, dass das gezielte Durchforsten Facebooks nach konkreten Bildern in einem bestimmten Rahmen durchaus technisch möglich sei. Allerdings fällt es dem Facebook-Algorithmus schwer, den Kontext eines Posts einzuordnen.

Eine außergerichtliche Einigung in letzter Minute gilt als eher unwahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer des Landgerichts hatte folgenden Vergleich angeboten: Facebook sollte sich verpflichten, die irreführenden Fotos des Flüchtlings europaweit zu löschen und auch mit allen künftig gemeldeten Bildern in diesem Fall so zu verfahren. Das würde bedeuten, Facebook müsste nicht aktiv danach suchen und die rechtlichen Fragen blieben weiterhin ungeklärt. Dieses Angebot wollten die Facebook-Anwälte mit ihrem Mandaten zumindest besprechen. Bis Freitag lag der Klägerseite jedoch noch kein Angebot vor.

Anas M. will auf Richtigstellung und Schmerzensgeld klagen
In die nächste Runde dürfte das Verfahren im Falle einer gerichtlichen Entscheidung auf jeden Fall gehen. Bei einer Niederlage wird der Würzburger Anwalt Jun sehr wahrscheinlich Berufung einlegen. Bei einer für seinen Mandant positiven Entscheidung über die einstweilige Verfügung will Jun ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Auch, damit Anas M. eine Richtigstellung sowie Schmerzensgeld einklagen kann.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele