Die Prüfung der politischen Verantwortung sieht er als Sache des Parlaments. Der RH untersuche grundsätzlich nur hinsichtlich der „Gebarungsrelevanz“. Außerdem könne der RH nur eine Vertragsseite, die öffentliche Hand, prüfen, nicht aber den Vertragspartner.
„Das ist nur ein Teilaspekt“, merkte Moser an. Und er verwies darauf, dass bei RH-Prüfungen keine Wahrheitspflicht für Auskünfte bestehe - wie sie etwa in einem Untersuchungsausschuss gegeben wäre.
In dem im Vorjahr veröffentlichten RH-Bericht zum Eurofighter steht in Sachen Vertragsrücktritt: Das Verteidigungsministerium „konnte grundsätzlich jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten, sofern es der Firma Eurofighter sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen bezahlte und die durch den Rücktritt der Firma Eurofighter entstehenden Kosten ersetzte. Ohne Verpflichtung zum Kostenersatz konnte das BMLV hingegen im Wesentlichen bei Leistungsverweigerung und bei vertraglicher Schlecht- oder Nichterfüllung durch die Firma Eurofighter zurücktreten.“
Die Gegengeschäfte hat der Rechnungshof damals nicht im Einzelnen geprüft - aber kritisiert, dass das Wirtschaftsministerium für die Beratung bei der Vertragserstellung statt der Finanzprokuratur des Bundes eine Rechtsanwaltskanzlei beizog und dafür 60.000 Euro bezahlte.
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