„Wer ein Tierheim oder eine Aufnahmestation für Vierbeiner betreiben will, braucht behördliche Genehmigungen, in denen Unterbringung, Hygiene, Versorgung, Quarantäne und natürlich auch veterinärmedizinische Kontrollen geregelt sind. Betreibt jemand so eine Station illegal, dauert es, bis im Rechtsstaat die Verfahren abgeschlossen sind“, so Silvia Stöger.
Im Fall der Tierrettungsstation in St. Oswald, wo es zu unvorstellbarem Tierleid gekommen war, arbeiteten die Mühlen des Gesetzes entsprechend langsam: Der Betreiber des illegalen Asyls legte gegen Bescheide Berufungen ein, wurde zuletzt wegen zahlreicher Tierhaltungsverstöße sowie Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 495 Euro verurteilt…
Ein Großprojekt des Landes soll nun dem Wildwuchs von privaten Tierasylen, die ja meist aus edler Gesinnung, aber halt unter falschen Voraussetzungen entstehen, entgegenwirken: Bei Grünburg will die im Sommer gegründete Tierheimstiftung des Landes (der ein Privatspender bereits 300.000 Euro überwies) um etwa 770.000 Euro einen Vierkanthof mit 165.315 Quadratmetern Grund für die Errichtung eines Gnadenhofes erwerben. Dorthin soll dann auch der schon zu kleine Welser Gnadenhof übersiedeln.
Foto: Horst Einöder
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