Raumordnungsgesetz

Die Rössler-Offensive für leer stehendes Bauland

Salzburg
21.02.2017 09:54

Seit zwei Jahren arbeitet die Landesregierung am neuen Raumordnungsgesetz, derzeit wird noch an den letzten Details gefeilt, die die Bürgermeister hinein reklamiert haben. Einige fürchten, dass die strengere Handhabe bei den Flächen Nachteile bringen werden.

Dass es vor allem gerechter zugehen und Spekulanten Einhalt geboten werden soll, wollte die federführende Landesvize Astrid Rössler am Montagabend recht ungewöhnlich über einen Live-Facebook-Chat darlegen: "Salzburg verfügt in zahlreichen Gemeinden über eine hohe Anzahl an gewidmeten Bauflächen. Diese Flächen sind oftmals für eine Bebauung nicht verfügbar, da Eigentümer die Flächen entweder nicht bebauen oder auch nicht verkaufen wollen. Sie spekulieren vielfach mit diesen Flächen. Diese Entwicklung begünstigt die weitere Fortsetzung der Zersiedelung. Immer wieder müssen aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit bereits gewidmeter Grundstücke neue Flächen gewidmet werden. Dadurch werden die Baulandpreise immer weiter in die Höhe getrieben und es wird zunehmend schwieriger, leistbares Wohnen für die Bevölkerung zu ermöglichen."

Neues Raumordnungsgesetz im Finale

Rössler weiter: "Wie dringend eine Reform ist, zeigt die Tatsache, dass im Bundesland 918 Hektar Bauland gehortet werden. Würden diese mit einer Geschoßflächenzahl von 0,7 verbaut, wie für Reihen- oder Doppelhäuser durchaus üblich, würde dieser Grund rund 160.000 Menschen ein Dach über dem Kopf geben, wenn pro Bewohner eine Wohnfläche von rund 40 Quadratmetern angenommen wird, was heute üblich ist."

918 Hektar setehen bereit, aber ungenutzt

Wie die Flächen mobilisiert werden sollen, steht im Entwurf des neuen Gesetzes: "Neue Widmungen werden auf zehn Jahre befristet. Werden sie innerhalb von zehn Jahren nicht bebaut, tritt die vorher festgesetzte Widmung automatisch in Kraft. Damit wird verhindert, dass neuer Baulandüberhang aufgebaut wird und gewidmete Flächen zum Spekulationsobjekt werden", so die Grünen-Chefin. Bei nachgewiesenem Eigenbedarf (nur innerhalb der Familie) kann die Bebauungsfrist um zehn Jahre (max. 15) verlängert werden. Danach ist ein Infrastrukturbeitrag zu leisten oder auf Antrag des Grundbesitzers in Grünland zurück zu widmen.

Antworten aus dem Live-Chat von Astrid Rössler - Ärger, Kritik, aber auch Zustimmung - Gesetz soll 2018 in Kraft treten

Wenn jemand bauen will, dann muss er das zusagen
Mit der Beschränkung der Baulandwidmung auf maximal zehn Jahre (sofern jemand ab dem fünften Jahr auch baut) sollen auch die Aufwendungen für die Gemeinden durch die teure Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen wie Wasser, Kanal oder Kindergarten vermieden werden. Ansonsten ist eine Infrastrukturabgabe fällig, die sich wie folgt nach Wohnbauförderungskriterien staffelt: Ab einer Größe von 500 bis 700 Quadratmetern sind 860 bis 1400 Euro fällig, dann bei jeweils weiteren 700 Quadratmetern mehr die selbe Summe nach oben.

Wie schaut es aus, wenn ich Eigenbedarf anmelde?
Für neues Bauland kann künftig kein Eigenbedarf mehr angemeldet werden. Einzige Ausnahme bilden privatwirtschaftliche Maßnahmen zwischen dem Grundbesitzer und der Gemeinde.
Bei nachgewiesenem Eigenbedarf auf bestehendes Bauland kann die Bebauungsfrist um zehn Jahre, also maximal auf 15 Jahre verlängert werden. Eigenbedarf ist eng gefasst, er gilt nur für Nachkommen ersten Grades und den Eigentümer selbst. Im Falle von vorverstorbenen Kindern treten die Enkelkinder ein, die Flächengröße bei Eigenbedarf ist auf 700 Quadratmeter pro Parzelle beschränkt.

Michael Pichler, Kronen Zeitung

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