Chaos um TV-Rechte

ATV darf wieder Spiele der Bundesliga zeigen

Fußball
24.10.2006 18:55
Der Streit um die Rechte TV-Berichterstattung über die heimische Fußball-Bundesliga und die Erste Liga hat am Dienstag eine neue Wende genommen. Laut Einstweiliger Verfügung des Münchner Landsgerichts darf der Bundesligapartner Premiere die Rechte an den zwei höchsten Spielklassen nicht an den ORF übergeben. Vielmehr muss der Pay-TV-Sender das Signal wieder ATV zur Verfügung zu stellen.

Nach den Angaben von ATV-Sprecherin Damms beginnen nun in München Verhandlungen, die allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen - bis zum Wochenende werde keine Entscheidung fallen, vermutete Damms. Deshalb werde ATV am Freitag, Samstag und Sonntag wie vor dem Wechsel der Free-TV-Rechte zum ORF über die Bundesliga und Erste Liga berichten.

Premiere prüft die Angelegenheit
Bei Premiere gab man sich vorerst abwartend: Dem Pay-TV-Sender liege die Gerichtsentscheidung noch nicht vor, man müsse die Angelegenheit prüfen, meinte ein Sprecher. Ähnlich die Reaktion des ORF. "Wir sind offiziell darüber nicht informiert worden, daher kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben", so ORF-Sportchef Oberhauser.

Erst vor einer Woche hatte Premiere den Sublizenz-Vertrag mit ATV gekündigt und den Wechsel zum ORF bekannt gegeben. Begründet wurde dies mit ausständigen Zahlungen von ATV. "Aber wir haben nach wie vor einen gültigen Vertrag, wobei nur ein Teil der laufenden Zahlungen eingefroren worden ist, weil wir der Meinung sind, dass die Rechte nicht mehr so viel Wert sind", sagte Damms.

In der Frage, wie viel ATV an Premiere zu zahlen hat, ist bereits ein Verfahren in München anhängig. ATV argumentiert, dass die Bundesligarechte durch die vom Bundeskommunikationssenat abgesegnete Kurzberichterstattungsmöglichkeit des ORF entwertet worden seien. Das dazu laufende Verfahren könnte einer der Gründe für die nun erfolgte Einstweilige Verfügung sein.

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(Bild: KMM)



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