Freund zerstückelt

Sex-Prozess: Jetzt spricht die Kreissägen-Mörderin

Ausland
13.02.2017 13:53

Die Pädagogikstudentin Gabriele P. steht seit Montag in München vor Gericht, weil sie ihren Freund Alex H. - wie berichtet - im Jahr 2008 beim Sexspiel mit einer Handkreissäge umgebracht haben soll. Der brutale Sex-Mord war erst im Vorjahr ans Tageslicht gekommen. Vor Gericht sprach die heute 32-Jährige beim Prozessauftakt darüber, was in den vergangenen Jahren vorgefallen war, wie es dazu kam, dass Alex H. zwar ihre "erste feste, große Beziehung" war - seine Leiche aber letztlich in ihrem Garten gefunden wurde.

Die Details der Bluttat sind geradezu unglaublich. Die Staatsanwaltschaft München wirft der 32-Jährigen vor, ihren Freund Alex H. 2008 in ihrem zur Studenten-WG umfunktionierten, geerbten Einfamilienhaus beim Sex ans Bett gefesselt und ihn dann mit der Kreissäge attackiert und getötet zu haben.

Laut Anklagebehörde trennte sie ihm den Kopf ab. Das geschah wohl, als er nach den heftigen Schnitten in den Oberkörper vermutlich schon tot war. Weil das gefesselte Opfer beim Sexspiel eine zugeklebte Taucherbrille trug, dürfte er völlig ahnungslos gewesen sein, als ihm seine Freundin plötzlich eine laufende Kreissäge gegen die Brust drückte.

Angeklagte gesteht Tat bei Prozessauftakt
Laut ihrer Verteidigerin räumt die Angeklagte, die ihr Gesicht beim Betreten des Gerichtssaals hinter einem weißen Blatt verbarg und den Zuschauern bei ihrer Aussage den Rücken zudrehte, die Tat ein. Sie machte am Montag zunächst umfangreiche Angaben zu ihrem Lebenslauf.

Schon in ihrer Kindheit habe es immer wieder Probleme gegeben. Die Mutter war Volksschullehrerin, sie sei streng gewesen - und alkoholabhängig. Als Kind habe sie das zwar verdrängt, heute wisse sie aber, dass sie unter der Situation gelitten habe, erzählt Gabriele P. Der Kontakt zum Vater sei eigentlich gut gewesen, wurde dann aber weniger, als sie Alex H. kennenlernte.

Alex H., den sie umgebracht haben soll, sei ihre "erste feste, große Beziehung" gewesen, sagte sie vor Gericht. Sie habe ihren vier Jahre älteren Freund mit 15 oder 16 kennengelernt. 2007 habe sie ein gemeinsames Kind abgetrieben. Ein Jahr später ist der Freund tot. Die Beziehung lief offenbar nicht immer harmonisch. Zweimal trennte er sich von ihr, dann machte sie Schluss, zog für vier Monate aus und kehrte doch wieder zurück.

Alkohol und Drogen gehörten zum Alltag des Paares
Zusätzlich zu dem Haus hatte P. auch 160.000 Euro geerbt. Von diesem Geld finanzierte sie das Leben des Paares. Sie habe jeden Tag ein bis zwei Flaschen Wein getrunken, gemeinsam hätten sie auch gekifft. Die Frage des Richters, ob sie auch gedealt habe, um ihr Leben zu finanzieren, verneinte sie. Sie sei auch von ihrer Mutter finanziell unterstützt worden. Zum Teil seien sie verzweifelt gewesen, weil sie keine Perspektive gesehen hätten.

Alex H. habe ihr einmal erzählt, er leide an einer Borderline-Störung. Das Opfer sei ein Mann mit zwei Gesichtern gewesen, behauptete die Angeklagte und sprach von "zwei Menschen". Der eine Mensch sei "wahnsinnig intelligent, sehr humorvoll, gut erzogen" gewesen. Über den zweiten Menschen wollte sie zunächst nicht sprechen. Für die Aussage über ihre Beziehung und die Tat beantragte ihre Anwältin den Ausschluss der Öffentlichkeit. Es sei zu befürchten, dass die Persönlichkeitssphäre der Angeklagten "unverhältnismäßig beeinträchtigt" würde.

Ihr nächster Freund hatte die Leiche im Jahr 2009, als die Frau im Urlaub war, entdeckt. Nach ihrer Rückkehr verscharrte das Paar mit einem weiteren Bekannten den Toten im Garten des Hauses in Haar bei München. Dort wurden die Überreste erst Anfang 2016 gefunden. Die Angehörigen des Opfers waren davon ausgegangen, dass junge Mann mit einer neuen Freundin ins Ausland gezogen sei.

Heutiger Verlobter half bei Leichenbeseitigung
Der neue Freund und Leichenbeseitiger - heute ist die Angeklagte mit ihm verlobt und die beiden wollen bald heiraten - und der Bekannte wurden in einem anderen Verfahren in erster Instanz wegen Strafvereitelung bereits noch nicht rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Liebespaar schreibt sich übrigens Briefe aus dem Gefängnis.

Für den Kreissägen-Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Angeklagte, heimtückisch einen Menschen getötet zu haben. Weil "ihre Tätereigenschaft" bereits feststehe, wie die Anwältin der 32-Jährigen es am Montag formulierte, gehe es jetzt darum: War es tatsächlich Heimtücke im juristischen Sinn - sprich: Mord? Gibt es Möglichkeiten, von der lebenslangen Freiheitsstrafe wegzukommen? Das sei "die entscheidende Frage, die es im Prozess zu klären gilt", so die Verteidigerin.

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