Auflagen für Verkauf

ATV wird als eigenständiger Sender fortgeführt

Medien
10.02.2017 11:22

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am Donnerstag ein Paket mit Auflagen für die Übernahme des Privatsenders ATV durch die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe vorgelegt: ATV muss demnach als eigenständiger österreichischer Sender mit eigener Redaktion fortgeführt werden. Der Sendername soll zumindest fünf Jahre weiterbestehen.

So gut wie keine Auflagen gibt es dagegen im Werbebereich, obwohl die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe auf dem Werbemarkt mit einem Marktanteil von über 36 Prozent nach dem Kartellgesetz schon jetzt marktbeherrschend ist. "ATV kann weiterhin eigenständig gebucht werden", heißt es in den Auflagen lapidar. Vor allem gegen diesen Teil der Vorgaben zeichnen sich schon jetzt heftige Reaktionen anderer Medienmarktteilnehmer ab.

Der Zusammenschluss wurde am Donnerstag bei der BWB angemeldet - schon im Vorfeld wurden allerdings "intensive Pränotifikationsgespräche" mit der BWB, dem Bundeskartellanwalt und der Medienbehörde KommAustria geführt. Dabei seien die möglichen Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den betroffenen Märkten sowie die Auswirkungen auf die Meinungs- und Medienvielfalt in Österreich "eingehend geprüft" worden, teilte die BWB mit.

Eine Möglichkeit, die Meinungs- und Medienvielfalt zu gewährleisten und Wettbewerbsprobleme zu lösen, sei die Vereinbarung von Auflagen. In Hinblick "auf die sich laufend verschlechternde finanzielle Situation" und den "stark zurückgehenden Marktanteil" von ATV sei zu befürchten, dass der Sender "ohne zeitnahe Übernahme" durch die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe "aus dem Markt ausscheiden würde", wird in den Verpflichtungszusagen betont. Die Auflagen sollen fünf Jahre lang gelten.

ATV wird als eigenständiger Sender fortgeführt
In Sachen Medienvielfalt wird unterstrichen, dass ATV eine "unverwechselbare Programmfarbe erreicht" habe. Der Programmplatz soll ebenso wie der Sendername beibehalten werden (vor- und nachgestellte Ergänzungen sind möglich), außerdem gibt es eine Standortgarantie für Österreich. "ATV wird als eigenständiger, österreichischer Sender fortgeführt", also auch mit einem eigenständigen Geschäftsführer für den Programmbereich, eigenem Chefredakteur, Budget und Personal und einer eigenständigen Programmierung.

Die ATV-Redaktion hatte öffentlich vor einem Verlust der Meinungsvielfalt gewarnt. "Die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion von ATV bestehen fort", heißt es in den nunmehrigen Auflagen, das geltende Redaktionsstatut bleibt. Über die Programmgestaltung im Bereich "Nachrichten und Information" entscheide ATV eigenständig - wobei das "Rohmaterial für Nachrichtensendungen" sehr wohl aus gleichen Quellen (wie für alle Sender der Gruppe) kommen könne. Auch die "rein technische Abwicklung" könne "synergetisch" bewerkstelligt werden. Eigene Redakteure vor Ort einzusetzen, stehe im freien Ermessen des Chefredakteurs.

Ein Durchschalten der PULS4-News statt ATV Aktuell soll es nicht geben - die Nachrichtensendung werde fortgeführt, in welchem Ausmaß, ist vertraulich. Ebenfalls in den Auflagen enthalten sind die "anlassbezogene Ausstrahlung eines politischen Informationsformats" und "eigens moderierte Nachrichtenbeiträge". Angaben zum Budget für Nachrichtensendungen sind allerdings ebenso vertraulich wie zur "Mitarbeitergarantie".

"Bauer sucht Frau"
Wesentliche Programmänderungen seien nicht geplant, österreichspezifische Eigenproduktionen wie "Bauer sucht Frau" sollen fortgeführt, weniger erfolgreiche Formate ersetzt werden. Es soll zwei österreichspezifische Hauptabende geben. Die Eigenproduktionen sollen weiterhin von ATV produziert oder in Auftrag gegeben werden, die Erstausstrahlung auch tatsächlich auf ATV stattfinden.

In gewissen Fällen darf PULS4 beim Programm aber sehr wohl mitreden: Um zu vermeiden, dass ATV und PULS4 zur gleichen Zeit ähnliche Programme spielen, dürfen die Geschäftsführer und Chefredakteure der Sender die Programmgestaltung besprechen. Ziel sei eine möglichst breite Auswahl für die Zuseher.

Keine Bestandsgarantien für ATV II
Die Auflagen beziehen sich nur auf ATV, nicht auf ATV II. Für den ATV-Ableger gibt es auch keine Bestandsgarantien. Geändert werden können die Verpflichtungszusagen in mehreren Fällen, etwa wenn sich die Marktverhältnisse wesentlich ändern, es zu einer Störung der Medienvielfalt kommt oder sie einer Sanierung von ATV abträglich seien.

Frist für Stellungnahmen
Zu dem am Donnerstag veröffentlichten Auflagenpaket können sich innerhalb von 14 Tagen andere Unternehmen, deren rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, im Rahmen eines "Marktests" bei der BWB oder dem Bundeskartellanwalt äußern.

Die Stellungnahmen werden dann in die Entscheidung der Bundeswettbewerbsbehörde einbezogen, ob man einen Prüfungsantrag ans Kartellgericht stellt. Langt beim Gericht bis zum 9. März kein solcher Antrag ein, ist die Übernahme aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde durch.

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