Für Landwirte, die Freilandeier verkaufen, ist diese Nachricht ein Schock: Wegen der anhaltenden Vogelgrippe dürfen ab dem 25. Februar ihre Eier nur mehr als "aus Bodenhaltung" deklariert und günstiger verkauft werden. Es drohen große Einbußen, Landesrat Josef Schwaiger sicherte den Betroffenen finanzielle Hilfe zu.
Wie berichtet gilt nach mehreren Vogelgrippe-Fällen in ganz Österreich seit dem 10. Jänner die Stallpflicht für Geflügel. Und dazu gibt es strenge Regeln der EU: Werden Freilandhühner länger als exakt 12 Wochen im Stall gehalten, dürfen ihre Eier nicht mehr als solche deklariert und verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es nicht. Da half auch ein Gespräch mit dem Landwirtschaftsminister nichts mehr.
Enorme Umsatzeinbußen also für die Bauern vor allem im Flachgau, wo bereits fünf Fälle mit dem H5N8-Virus festgestellt wurden. Dort läuft die Frist am 25. Februar ab. Ähnliche Vorfälle gab es auch in Oberösterreich und in der Steiermark. Es handelt sich in den meisten Fällen um verendete Enten.
"Nicht im Regen stehen lassen"
Agrar-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) sagte am Donnerstag den betroffenen Landwirten Unterstützung zu: "Ich lasse die Geflügelbauern in dieser schwierigen Situation nicht im Regen stehen. Wenn sie die Eier nicht mehr als Freilandeier vermarkten können, sind Verluste von bis zu vier Cent pro Ei wahrscheinlich. Eine rasche und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Landwirte ist deshalb wichtig." In den nächsten Tagen sollen die Details zur finanziellen Unterstützung ausgearbeitet werden. Ein Ende der Stallpflicht ist indessen nicht abzusehen: "Am Donnerstag wurde der fünfte Fall von H5N8 in Salzburg bestätigt. Es handelt sich um eine verendete Reiherente, die am Mattsee gefunden wurde", sagte Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.
Kronen Zeitung
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