Fall in Kinderdorf

Teenager missbrauchte acht Buben: Drei Jahre Haft

Österreich
09.02.2017 15:52

Acht Buben hat ein Jugendlicher in einem Kinderdorf in Vorarlberg sexuell missbraucht. Dafür wurde der Teenager am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Jugendliche gab zu, sich mit intimsten sexuellen Handlungen an den Buben vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte verübte die Übergriffe - dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen - im Zeitraum von 2014 bis 2016. Er ist selbst im Vorarlberger Kinderdorf aufgewachsen und war 17 Jahre alt, als der Fall im vergangenen Frühjahr öffentlich wurde. Der Prozess fand - wie in derartigen Angelegenheiten üblich - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zum Schutz des jugendlichen Angeklagten und der Opfer (zum Zeitpunkt des Missbrauchs waren die meisten zwischen sieben und elf Jahren alt) wurden Unbeteiligte noch vor dem Verlesen der Anklageschrift zum Verlassen des Verhandlungssaals aufgefordert.

Opfern Geschenke versprochen
Im vergangenen Frühjahr vertrauten sich drei der betroffenen Buben zwei Kinderdorfmüttern an. Der Angeklagte hatte ihnen Geschenke versprochen, wenn sie schweigen. Das Vorarlberger Kinderdorf trat sofort in Kontakt mit der Polizei. Erst bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich das ganze Ausmaß des Missbrauchs heraus. Mit den Kindern wurden die Geschehnisse professionell aufgearbeitet.

21.000 Euro für missbrauchte Buben
Der bisher unbescholtene Jugendliche, der in den vergangenen Monaten in Untersuchungshaft gesessen war, zeigte sich gegenüber dem Gericht geständig und sah das Unrecht seiner Taten ein. Weil der Gutachter bei ihm psychische Defizite feststellte, sprach der Schöffensenat eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. An Schadenersatzbeträgen wurden den Opfern mehr als 21.000 Euro zugesprochen. Einer der Buben ist von den Vorfällen dermaßen mitgenommen, dass diese Beeinträchtigung vom Gericht als schwere Körperverletzung gewertet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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