Juristischer Rat…

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20.10.2006 16:20
Das freie Wort

Wenn in mehreren Medien die Auffassung vertreten wird, dass die grüne Abgeordnete Terezija Stoisits ab Juli 2007 das Amt eines Volksanwaltes ausüben soll, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht festzuhalten, dass dies keineswegs sicher ist.


Dies deshalb, da Artikel 148g Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes anordnet, dass die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat das Recht haben, einen Volksanwalt zu nominieren. Es scheint aufgrund dieser Bestimmung - FPÖ und Grüne stellen jeweils 21 Abgeordnete - keinesfalls sicher, dass das Recht, einen Volksanwalt zu nominieren, nur den Grünen zukommt.


Wenn man also verhindern möchte, dass die weit links stehende grüne Abgeordnete Terezija Stoisits Volksanwalt wird, kann man der FPÖ aus verfassungsrechtlicher Sicht nur den Rat geben, einen BZÖ-Abgeordneten zum Übertritt zur FPÖ zu gewinnen, um mit 22 Abgeordneten eindeutig drittstärkste Partei zu werden. Zugleich sollte aber 148g Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes überarbeitet werden, um in Zukunft Unklarheiten zu vermeiden.




Mag. Dr. iur. Robert Toder, Markt Piesting
erschienen am Sa, 21.10.
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