Nicht nachweisbar

Drohne filmte bei Gatterjagd: Klage abgewiesen

Österreich
02.02.2017 13:11

Das Bezirksgericht Oberndorf im Salzburger Flachgau hat nun die Besitzstörungsklage des Salzburger Unternehmers Maximilian Mayr-Melnhof gegen den Wiener Verein gegen Tierfabriken - kurz VGT - und dessen Obmann Martin Balluch abgewiesen. Eine Kamera-Drohne hatte am 15. Dezember 2015 bei einer Gatterjagd im Wildschweingehege Mayr-Melnhofs Aufnahmen vom Aufbrechplatz gemacht, wo Dutzende getötete Tiere abgelegt waren.

Das Fluggerät schwebte damals über zahlreichen Jägern und Helfern und sorgte für enorme Unruhe, berichteten Zeugen. In seinem schriftlichen Urteil führte Richter Thomas Prammer aus, dass die Störung des geregelten Jagdablaufs durch die Kamera-Drohne zweifellos als Besitzstörung zu werten sei.

Nicht nachweisbar, wer die Drohne steuerte
Allerdings hätten die Kläger im konkreten Einzelfall nicht nachweisen können, dass Balluch oder Aktivisten des VGT die Drohne gesteuert haben. "Im Endeffekt war daher der Klage der Erfolg zu versagen." Tatsächlich wurden an jenem Tag weder Balluch noch ein anderes VGT-Mitglied mit einer Drohne oder auch nur einer Fernbedienung gesehen. Balluch sagte im Verfahren, er habe die später medienwirksam veröffentlichten Film- und Fotoaufnahmen von der Wildschweinjagd von tierfreundlichen Anrainern des Gatters bekommen, die eine eigene Drohne im Einsatz hatten. Das sei ohne gegenteiligen Beweis tatsächlich möglich, urteilte der Richter.

Richter: "Balluch möchte Aufmerksamkeit um jeden Preis"
Dieser fand ansonsten aber wenig schmeichelhafte Worte für den Tieraktivisten. "Nicht zuletzt hat es sich im Verlauf des Prozesses deutlich herausgestellt, dass Balluch als Obmann des VGT einerseits über die Maßen gerne im Mittelpunkt steht und diesbezüglich auch vor Polemik und Halbwahrheiten nicht zurückschreckt und Aufmerksamkeit um jeden Preis möchte", urteilte Prammer. Und er stellte fest, dass weder Balluch noch eine seiner Zeuginnen in ihren Aussagen gänzlich überzeugend wirkten und die beklagten Parteien mit "grenzwertigen Mitteln" arbeiten würden.

Balluch: "Gatterjagd bleibt perverse Tierquälerei"
VGT-Obmann Balluch freute sich am Donnerstag über die Abweisung der Klage: "Wir fühlen uns jedenfalls bestätigt, dass unsere Aktivitäten vollkommen rechtskonform sind." Der Tierschutz sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen. "Die Gatterjagd ist und bleibt eine perverse Tierquälerei, die so rasch als möglich verboten werden muss." Wie der Anwalt von Mayr-Melnhof, Maximilian Schaffgotsch, zur APA sagte, habe sein Mandant noch nicht über Rechtsmittel gegen das Urteil entschieden. Die Prozesskosten in der Höhe von rund 1600 Euro muss nach der Abweisung der Klage nun Mayr-Melnhof zahlen.

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