54 Personen in Haft

Rekord bei Terror-Urteilen im Jahr 2016

Österreich
23.01.2017 15:32

Seit Ausbruch des Syrien-Krieges und des IS-Terrors 2012/13 werden in Österreich wesentlich mehr terroristische Straftaten verübt. 2016 wuchs die Zahl der einschlägigen Verfahren, Anklagen und Verurteilungen auf Rekordniveau: 49 Verurteilungen gab es im Vorjahr, 2015 waren es 31 gewesen. Wegen Terrordelikten in Haft saßen mit 1. Jänner 2017 54 Personen, 33 davon in U-Haft.

Das Justizministerium hat zwar keine Zahlen zu Straftaten mit radikalislamistischem Hintergrund - aber der Anstieg der Terrorfälle insgesamt seit 2014/15 zeigt, dass sie vor allem auf diesen Täterkreis zurückzuführen sind. Besonders deutlich zu sehen ist das bei den Verurteilungen wegen Terrordelikten: Deren Anzahl stieg 2015 auf 31 und 2016 schließlich auf 49 an.

Angeklagt waren 2015 57 Terrorverdächtige, 2016 73 - nach maximal zehn in den Jahren davor. Auch der Arbeitsanfall bei den Staatsanwälten im Bereich Terrortaten ist explodiert - von 60 bis 70 Fällen auf 337 im Vorjahr. Schon 2014 waren es (mit 123) doppelt so viele Terrorverfahren wie zuvor gewesen, und auch auf 2015 verdoppelte sich die Zahl noch einmal auf 251.

Die meisten Verurteilungen wegen Terrorbeteiligung
Die meisten Verurteilungen (36) setzte es 2016 wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 278b Strafgesetzbuch). In sieben Fällen wurde Aufforderung zu bzw. Gutheißen von terroristischen Straftaten (282a) bestraft. Die seit Jahren ersten Verurteilungen - nämlich gleich fünf - gab es nach dem Paragraf 278c, das sind terroristische Straftaten (wie Mord, Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, schwere Sachbeschädigung etc.).

Wegen Ausbildung für terroristische Zwecke (278e) wurde ein Straftäter verurteilt. Keine Rolle spielt die Terrorfinanzierung: Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft im Vorjahr in 53 Fällen, aber es gab keine Anklage und auch keine Verurteilung nach Paragraf 278d.

Bei den Zahlen für die Verurteilungen handelt es sich um vorläufige, noch nicht alle Urteile sind rechtskräftig.

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