Mildere Strafen

Die V-Männer-Verschwörung

Salzburg
19.01.2017 18:13

Warum täuschen zwei Ermittler Staatsanwälte und Gerichte? Diese Frage drängt sich nach Bekanntwerden der "V-Männer-Pannen" in Salzburg auf. Zwei Mal mussten mutmaßliche Drogendealer freigesprochen werden. Nun gab es eine Strafreduktion für einen verurteilten Albaner. Möglich, dass weitere Fälle auftauchen.

"Es ist ein Akt wie kein anderer. Die Staatsanwaltschaft wurde getäuscht. Das war kein faires Verfahren. Und Sie müssen jetzt zeigen, dass das, was hier passiert ist, nicht richtig ist": Diese Sätze sprach Verteidiger Kurt Jelinek in einem Berufungsprozess des Oberlandesgerichtes Linz gegen Eduard P. aus Albanien aus, forderte vom Senat eine "erhebliche" Strafreduzierung. Verurteilt worden ist der Mann im Juni 2016: schuldig wegen Drogenhandels. Er hatte einem verdeckten Ermittler mehr als ein Kilo Kokain übergeben. Drei Jahre Haft bekam er dafür.

Doch damals wusste noch keiner, auch nicht die Richterin, dass im Verfahren Falschaussagen getätigt, Berichte gefälscht und so zwei kosovarische Drogenbosse (wie kürzlich aufgeflogen) gedeckt wurden. Niemand ahnte, dass einer der beiden Kosovo-Albaner für die Polizei arbeitete. Weil der zuständige Beamte diese Frage mit "Nein" beantwortete. Warum? Am 17. November fügte sich das Puzzle zusammen: Oltjon B. (26), Albaner, war angeklagt wegen Beihilfe zu schwerem Diebstahl und Drogenhandels, nachdem wie berichtet ein Scheindeal schief lief und 102.000 Euro verloren gingen. Derselbe Ermittler wie in den anderen Fällen gab zu: "Ja, ich habe Fehler gemacht!" Er gestand ein, dass jener Kosovo-Albaner - der anfangs als unbekannter Täter angeführt worden war - eigentlich ein V-Mann war. Registriert unter der Nummer VP1361. Dieser war die Kontaktperson von Eduard P. und von den vier Kokainschmugglern, die in Wels freigesprochen wurden sowie von Oltjon B.

Antrag auf Wiederaufnahme
Gemeinsam mit seinem Verwandten - auch V-Mann, registriert als VP749 - fädelte er die Drogenschäfte ein, die Ermittler machten den Rest. Fakt ist: Die Suchtgift-Sicherstellungen schnellten besonders durch VP1361 in die Höhe, das konnte Jelinek beweisen. Die V-Männer kassierten vom Bund Belohnungen, die Polizisten wohl Schulterklopfen. War es ein System? Ein Signal setzte nun OLG-Senatspräsident Günther Winsauer unter den Augen von Kriminalisten im Gerichtssaal: Die Strafe für Eduard P. wurde von drei auf zweieinhalb Jahre verkürzt - an der Schuldigkeit war nicht zu rütteln. Und selbst der Richter sprach von einem "möglichen Verdacht einer unzulässigen Tatprovokation." Das würde Freispruch bedeuten, wie es in Wels der Fall war. "Ich beantrage Wiederaufnahme", sagt Jelinek. Zuvor betonte der Richter, dass es "Gründe für eine Wiederaufnahme" gäbe. Forsetzung folgt.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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