Mit ein Grund für diese Entwicklung dürfte aber auch in der Höhe der Mindestpension liegen, die für Alleinstehende heuer von 662,99 Euro auf nunmehr 690 Euro angehoben wurde. Für Ehepaare stieg der Satz von 1.030 auf 1.055,99 Euro. 1994 hatte es noch 279.791 Mindestrentner gegeben. Von 1994 bis 2005 (226.569) wurde damit ein Rückgang von 19 Prozent verzeichnet.
Bezieher einer Ausgleichszulage würden ja bei einem von der SPÖ vorgelegten Grundsicherungsmodell von 800 Euro profitieren können. Ausgleichszulagenbezieher sind zu zwei Drittel weiblich. Von den 226.569 Mindestrentnern im Vorjahr waren 156.260 Frauen und nur 70.309 Männer. Dies hängt auch damit zusammen, dass Frauen weniger verdienen und damit auch die Pension niedriger ist.
Ausgleichszulagenbezieher sind jene Pensionisten, die weniger als die so genannte Mindestpension (Richtsatz für die Gewährung der Ausgleichszulage) erhalten. Laut Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte es zuletzt mehr als 730.000 Personen mit einer Pension von weniger als 600 Euro gegeben. Allerdings bekommen nicht alle Pensionisten, die weniger als die "Mindestpension" haben, eine Ausgleichszulage. So gibt es laut PVA zahlreiche Frauen mit geringsten Pensionen, deren Ehepartner aber ein entsprechend hohes Einkommen aufweist, so dass keine Ausgleichszulage fällig wird. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Personen mit einer kleinen Pension noch durch Selbstständigkeit oder andere Arbeit dazu verdienen. Auch dann gibt es keine Ausgleichszulage.
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