Es gibt Strafen!

Land Salzburg bremst auch bei Elektro-Autos ein

Salzburg
09.01.2017 21:23

Der Luft-Achtziger auf der Salzburger Stadtautobahn sorgt wieder für Aufregung: Dürfen emissionslose Elektro-Fahrzeuge schneller fahren? "Nein" sagt das Landesverwaltungsgericht und düpiert damit die Aussage des Landes, dass es beim Tempo-Limit ja ausschließlich um weniger Schadstoffe und nicht um die Verkehrssicherheit gehe.

Zudem gibt es auch eine Klage eines Salzburgers: Die Geräte der IG-L-Luftmessstation in Wals seien gar nicht geeicht, alle IG-L-Strafen damit hinfällig. Dietmar Emich, erfolgreicher Fußballtrainer und Geschäftsführer von Electrodrive, einer 100 %-Salzburg-AG-Tochter, war 2014 einer der Ersten, die mit einem elektrischen BMW i3 durchaus bewusst und zu schnell ins Radar fuhren: "Ich wollte mich im Lieferinger Tunnel von einem drängelnden Lkw nicht stressen lassen und bin damals aufs Gaspedal gestiegen, in der Meinung: Für mich und mein Elektroauto gilt das Immissionsschutzgesetz Luft ja nicht." So dachte Emich.

Es entstand ein kurioser Rechtsstreit, durchaus der Vermarktung der E-Mobilität förderlich: Emich und sein Anwalt Robert Galler beriefen gegen die 50-Euro Strafe wegen der gemessenen 96 km/h, die Berufungsinstanz wandelte das 50-Euro-Ticket schließlich in eine Ermahnung um. "Auch nicht o.k.", befanden beide, doch in der Berufung blitzten sie beim Höchstgericht ab: Eine Differenzierung hinsichtlich der Antriebstechnologie sei in der sogenannten "West Autobahn-Geschwindigkeitsverordnung 2015" seitens des Landes nicht vorgesehen. Fahrzeug sei also Fahrzeug und ein E-Mobil gleich zubehandeln wie ein Diesel-Pkw oder ein Benziner. "Das ist kurios" sagt Gerhard Kronreif, Motorenbau-Techniker und Sachverständiger für die Verkehrssicherheit: "Das Land hat das Tempo-Limit ja aus Umweltschutzgründen zwecks Schadstoffreduzierung erlassen und nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit." Anwalt Robert Galler und Gerhard Kronreif sind sich einig: Das Elektro-Auto bei IG-L genau so einzubremsen wie einen Verbrennungs-Pkw sei "nicht nachvollziehbar".

Aktion findet Nachahmer
Emichs Aktion findet mittlerweile immer mehr Nachahmer und stets muss sich auch das Landesverwaltungsgericht mit den Beschwerden von E-Auto-Fahrern gegen die aus der IG-L-Luft-Verordnung resultierenden Strafbescheide beschäftigen: So blitzte am 20.10.2015 das Walser Radar in Fahrtrichtung Wien ein E-Mobil mit 103 km/h. Der (arbeitslose) Lenker habe "leicht fahrlässig handelt, das Verschulden sei gering und daher werde er nur ermahnt." Das 50-Euro-Ticket könne er vergessen. Doch vielleicht sind alle IG-L-80er-Strafen bald Makulatur. Ein Salzburger prozessiert dagegen beim Landesgerichtshof: Angeblich seien die Geräte der Luftmessstation Wals gar nicht geeicht. Und wie wir wissen: Vorschrift ist Vorschrift.

WOLFGANG WEBER, Kronen Zeitung

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