Entlassungs-Prozess

Harte Fronten im Prozess Verzetnitsch gegen ÖGB

Österreich
13.10.2006 15:58
Einen verbalen Schlagabtausch lieferten sich am Freitag die Rechtsvertreter des ehemaligen ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch und des Gewerkschaftsbunds im Wiener Arbeits- und Sozialgericht, wo der Prozess um die Entlassung Verzetnitschs über die Bühne geht. Dieser bekämpft seine Entlassung, weil in seinen Augen der von seinem Nachfolger Rudolf Hundstorfer getätigte Schritt nicht rechtmäßig war.

Verzetnitsch fordert 345.000 Euro an Abfertigungsansprüchen, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung sowie einen kapitalisierten Pensionsanspruch von 500.000 Euro. Der Gewerkschaftsbund hält dem Gründe entgegen, welche die Entlassung gerechtfertigt hätten: So verdächtigte ÖGB-Anwalt Anton Ehm den langjährigen Präsidenten im Zusammenhang mit der Anmietung seiner Penthouse-Wohnung der Untreue und behauptete weiters, Verzetnitsch habe mit seinem Verhalten in der BAWAG-Refco-Affäre zahlreiche Mitglieder "vergrault".

Verzetnitsch sei Schuld an "Austrittswelle"
Nachdem im vergangenen April bekannt geworden war, dass Verzetnitsch mit ÖGB-Geldern eine Haftung für die gleichermaßen hochspekulativen wie desaströsen Karibik-Geschäfte der BAWAG abgegeben hatte, sei über den ÖGB eine bisher nie da gewesene "Austrittswelle" hereingebrochen. Bis einschließlich September wären dem ÖGB dadurch 1,2 Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen entgangen, sagte Ehm.

Der ÖGB führt gegen seinen Ex-Präsidenten den Untreue-Verdacht ins Treffen, der seit längerem Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist. Verzetnitsch habe sein Penthouse "ohne Wissen und Willen der Beklagten" (das heißt des ÖGB, Anm.) zu einem "nicht angemessenen Zins angemietet", heißt es in dem Schriftsatz des ÖGB.

Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt
Verzetnitschs Rechtsbeistand Georg Schima wies diese Verdächtigungen entschieden zurück. Die Vorgänge rund um die Wohnung wären "seit vielen Jahren bekannt" und demnach kein Entlassungsgrund. Schima zeigte sich weiters überzeugt, dass die "Sondergeschäfte" der BAWAG und die Refco-Affäre seinen Mandanten nicht einmal ansatzweise beträfen. Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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